ben – das sind die Hausbesitzer. Und die zweite Gruppe, die daran verdient, weil sie jetzt mehr Arbeit hat, die auch konkret bezahlt wird, sind natürlich die Rechtsanwälte. Gegen solche Umverteilungsmechanismen über Justizreformen wenden wir uns ganz, ganz entschieden, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dafür sind mir nämlich wirklich sowohl der Rechtsstaat als auch das Justizwesen viel zu wichtig und viel zu wesentlich, als dass es so instrumentalisiert wird.
Herr Minister, Sie werden sich ja zu Wort melden und Ihre Argumente vortragen. Ich argumentiere ja gerne mit Ihnen und habe mir deshalb schon im Vorfeld Ihren Beitrag aus der „Kronen Zeitung“ organisiert, um darauf vorweg eingehen zu können. Sie sagen ja immer, es sei ungerecht, dass derjenige, der siegt, jetzt womöglich auch zahlen muss. Ich sehe es als ungerecht an, dass derjenige, der sozusagen darunter leidet, dass er bei den Mietverträgen oder bei der Betriebskostenabrechnung eventuell etwas Falsches vorgeschrieben bekommt, sich gar nicht mehr traut, den Rechtsweg zu beschreiten, weil er ja nicht weiß, ob er sich durchsetzen wird oder nicht. Sie wissen es ja selbst – auch meine Kollegin Bures hat es sehr deutlich herausgestrichen –, das Mietrecht ist überhaupt das komplexeste, komplizierteste und vielschichtigste Rechtssystem, das sowieso nur mehr im Expertenkreis einigermaßen rezipiert werden kann.
Es kann doch niemals ein einfacher Mieter, eine einfache Mieterin von sich aus entscheiden. Wenn sie entscheiden wollen, müssen sie sofort einen Rechtsanwalt beiziehen, aber der kostet. – Das ist das Problem.
Ihr zweites Argument – dem ich auch gleich vorweg etwas entgegenhalten möchte – ist das Argument, dass die MieterInnen praktisch gezwungen sind, bei Mieterschutzvereinen Mitglied zu werden, damit sie in einem Schlichtungsverfahren vertreten werden. – Das ist eben ein Grundprinzip im Versicherungswesen: dass ich dann versicherungsmäßig abgedeckt bin, wenn ich eine Versicherung eingehe.
Als Mieterin ist es mir immer noch lieber, ich habe eine Vereinigung, die sich für meine Interessen einsetzt, und die Entwicklung nimmt für mich einen kostenmäßig günstigeren Verlauf, als ich gehe das Risiko ein, dass ich in einem Prozess lande, dessen Kosten nicht absehbar sind.
Ich möchte Ihnen auch die Kosten deutlicher darstellen. Es gibt Fallbeispiele von der Arbeiterkammer, es gibt Fallbeispiele auch von Mieterschutzvereinigungen: Mietzinsüberprüfung. Jetzt belaufen sich die Kosten auf 266 €. In Zukunft kann es passieren, dass die Sachverständigenkosten und insgesamt die Rechtsanwaltskosten einen Anteil von 1 550 € ausmachen. – Das ist mehr als eine Verdoppelung bei der Mietzinsüberprüfung. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)
Betriebskostenüberprüfung: Jetzt belaufen sich die Sachverständigenkosten auf ungefähr 900 €. In Zukunft kann es passieren, dass derjenige, der verliert, vielleicht sogar zu Unrecht verliert – ich sage: vielleicht –, über 4 731 € ... (Abg. Neudeck: Also jetzt stellen Sie aber alles in Frage! Was heißt: „zu Unrecht verliert“?) Ich habe gesagt: vielleicht. Ich habe immerhin darauf hingewiesen, dass der Sachverständigenbereich ein sehr ausgedehnter ist, weil das Mietrecht sehr kompliziert ist.
Noch einmal: In Zukunft können die Sachverständigenkosten mehr als 4 730 € ausmachen. – Das ist mehr als eine Vervierfachung!
In diese Richtung geht Ihre Regelung bei diesem Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz. Aber das wollen wir nicht einfach nur hinnehmen, sondern das gehört argumentativ ausgehebelt und das gehört auch politisch massiv bekämpft. Ich sehe wirklich nicht ein, dass wir gerade im Außerstreitgesetz, das insgesamt auf einem guten Konsens basiert und mit dem gute Regelungen erzielt worden sind, durch diese massiven