Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 47

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Schlichtungsstelle ändern würde, als ob da plötzlich neue Kosten entstehen würden. – Das ist falsch! Vor der Schlichtungsstelle hat sich überhaupt nichts geändert. Es kön­nen auch Kosten, die bei der Schlichtungsstelle entstanden sind, nicht ins Gerichts­verfahren übernommen werden.

Diesbezüglich bleibt alles unverändert. Nehmen Sie das zur Kenntnis, informieren Sie richtig, dann werden Sie den Menschen wirklich das Beste tun – nicht durch Ihre stän­digen Verunsicherungskampagnen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine notwendige Reform. Wie wir schon gehört haben, gibt es dieses Gesetz seit 1854, seit 30 Jahren läuft der Ge­setzwerdungsprozess, und jetzt hat es Herr Minister Böhmdorfer mit seinen Beamten endlich so weit gebracht, dass wir ein Außerstreitgesetz haben, das auch für die viel­fältigen Fälle, für die es ausgelegt ist, geeignet ist. Bisher waren die wenigen Bestim­mungen des Außerstreitgesetzes nicht ausreichend. Man musste immer wieder auf die Zivilprozessordnung zurückgreifen, man hatte kein geschlossenes Verfahren für diese wichtige Materie.

Ich denke, wie schon gesagt, Sie sollten sich noch ein bisschen mit der Materie be­fassen, Ihre Polemik außer Acht lassen, dann werden auch Sie mit uns zu dem Schluss kommen, dass wir hier einen wichtigen Reformschritt gesetzt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Bures zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit, zu berichtigender Sach­verhalt – richtiger Sachverhalt, ohne politische Wertung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.32

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Partik-Pablé hat behauptet, dass ich die Mieter durch meine Aussage, dass für sie durch diese gesetz­liche Regelung ein Kostenrisiko von 1 000 € besteht, falsch informiert hätte.

Ich berichtige tatsächlich: Es sind nicht nur 1 000 €, bei Hauptmietzinsüberprüfungen, bei Betriebskostenüberprüfungen, bei Investitionsersatzüberprüfungen werden die Mie­ter durch Ihre Regelungen mit mehreren 1 000 € getroffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Nehmen Sie endlich diese Verängstigungen zurück!)

10.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 4 Minuten Wunschredezeit. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


10.32

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich frage mich, wenn ich Kollegin Partik-Pablé zuhöre: Wenn dieses Außerstreitverfahren als Rechtsfürsorge so unbestritten ist, weshalb ist es das einzige Verfahren, wo jetzt zusätzlich Kostenersatz eingeführt wird, zumal das bei anderen Rechtsfürsorgeverfahren, bei den Witwen und Waisen und so weiter, nicht mehr der Fall ist?!

Dieser neu eingeführte Kostenersatz im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren wird auch immer wieder damit begründet, dass dadurch mehr Gerechtigkeit vorherrschen soll. – Das ist doch eine sehr merkwürdige Gerechtigkeitsvorstellung, die Sie hier an den Tag legen, weil genau das Gegenteil der Fall ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Bisher war der Rechtszugang für so wichtige und sensible Fragen des Wohnens für alle Bevölkerungsschichten mit keinem Kostenrisiko verbunden, war einfach offen


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