reformieren und die Verfahren beschleunigen zu wollen. (Abg. Dr. Trinkl: Sie sind nicht informiert! Sie sollten sich informieren!)
Wenn Sie sich vor Augen halten, dass Sie nicht einmal 2 000 Richter und Staatsanwälte haben (Abg. Neudeck: Beim Schach gibt es keinen Elfmeter!), und selbst wenn Sie die alle wegrationalisieren, aber im Budget nichts passiert, dann kann ich nur sagen: Das ist eine Ideenlosigkeit des Herrn Justizministers, die ihresgleichen sucht! Wenn das auch noch von der ÖVP unterstützt wird, dann kann ich nur sagen: Wir Sozialdemokraten stehen hinter den Richtern und Staatsanwälten, wir stehen hinter der Justiz, und wir sind dafür, dass die Justiz mit allen Mitteln gestärkt und nicht auch noch geschwächt wird! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie meinen, die Justiz reformieren zu wollen, dann lassen Sie sich bitte etwas Intelligenteres einfallen! (Abg. Dr. Fekter: ... nicht sagen! Wir machen es eh selbst!) Dann lassen Sie sich doch etwas einfallen, was die Richter nicht derart brüskiert, dass sie vor einer Woche einen „Notstandstag“ ausrufen mussten, dass dort die Emotionen übergehen und dass dort ein Justizminister die Stützen der Demokratie, nämlich die Vertreter der Justiz, derart brüskiert, dass er kurzerhand sozusagen den Koffer nehmen und gehen musste. (Abg. Dr. Fekter: ... überprüfen das schon die längste Zeit!) Ein Justizminister, der sich vor der Justiz verstecken und aus dem Justizpalast flüchten muss, ist eine Schande für diese Republik! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Hallo, was soll denn das? Was ist das für eine Wortwahl? Das ist ja ungeheuerlich!)
Meine Damen und Herren! So ein Justizminister ist etwas, was ich mir nicht wünsche, und er verdient erst recht nicht die Bezeichnung „Reformminister“! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Herr Präsident! „Schande für diese Republik“ – da gibt es nichts? – Abg. Dr. Partik-Pablé: Wie ist es da mit einer Rüge für den Herrn Abgeordneten?)
12.40
Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zu den Abstimmungen, die, so wie immer, über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vorgenommen werden.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung und die Reisegebührenvorschrift geändert werden, samt Titel und Eingang in 250 der Beilagen.
Ich darf jene Damen und Herren, die dieser Vorlage zustimmen, um ein Zeichen ersuchen. – Das in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen sofort zur dritten Lesung.
Ich darf bitten, dass die Zustimmung für
den Fall, dass sie gegeben wird, bekundet wird. – Ich stelle fest, die
Vorlage ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Als nächstes gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 274 der Beilagen.
Auch hier darf ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen ersuchen. – Der Nationalrat beschließt dies in zweiter Lesung einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.