Regierungsfraktionen ein Anliegen sind. Andernfalls wird sich das mit dieser Mentalität der vorauseilenden Zustimmung unsererseits in Hinkunft auch etwas zurückhaltender gestalten. – Das liegt ja in der Natur der Sache.
Von diesen Punkten 9 bis 18 ist meines Erachtens der gravierendste zunächst einmal das Abgabenänderungsgesetz. Darauf will ich mich auch in allererster Linie konzentrieren. Auch da müssen wir die vielen verschiedenen Gesetze, die unter einem abgeändert werden, unterscheiden.
Ich beginne mit einer Sache, in der die Regierungsparteien, namentlich Herr Abgeordneter Stummvoll, mein ausdrückliches Lob erhalten. – Ich weiß nicht, ob er sich darüber freut. – Wir haben im Ausschuss beziehungsweise erst im Nachhinein das Problem gehabt, dass manches, was vorgelegt wurde, noch nicht in voller Tragweite erkannt wurde. Das kommt im Verhältnis zwischen dem Ministerium, das die Vorlagen erstellt, und den Abgeordneten immer wieder vor und ist ja an sich gar nichts Schlimmes. Schlimm wäre, wenn man daraus keine Konsequenzen ziehen würde.
Jetzt hat es noch den Versuch einer Klarstellung gegeben. Auch das ist löblich. Herausgekommen ist, dass wir uns vertagen, und ein Abänderungsantrag im Sinne des Herausnehmens des entsprechenden Artikels ist Ihnen natürlich vorbehalten. Ich muss das nur jetzt erwähnen, weil ich ja nachher nicht mehr loben kann, wenn ich dann nicht mehr reden kann.
Das könnte man öfter machen. Ich fände das sehr okay, weil das ja heißt, dass sich auch die Mitglieder der Regierungsfraktionen sozusagen in ihren Rollen als Abgeordnete in gewisser Weise von den Ministerien – wenn man es so will – emanzipieren beziehungsweise dass da halt ein Dialog oder ein Austausch entsteht.
Das ist, glaube ich, ganz gut. Damit ist dieser Punkt aber auch schon wieder kommentiert.
Der Hauptpunkt, warum wir dem ganzen Konvolut Abgabenänderungsgesetz skeptisch gegenüberstehen, ist etwas, das in der Vergangenheit schon öfter strapaziert wurde, nämlich die Bestimmungen rund um den so genannten nicht entnommenen Gewinn. Ich sage deshalb „so genannt“ in Zusammenhang mit diesen Steuerbegünstigungen, weil der Gewinn in Wirklichkeit – zwar nach Ablauf einer Frist von mittlerweile sieben Jahren – immer noch ohne Nachversteuerung entnommen werden kann.
Das wollen wir absolut nicht einsehen,
obwohl – wie Sie gestern schon bemerken konnten, wenn Sie aufmerksam
waren – meine Kollegin Sburny in
der Sache selber eine Annäherung angedeutet hat, dass man in der Frage der
Eigenkapitalbildung und der diesbezüglichen Förderung vielleicht durchaus auch
steuerliche Instrumente heranziehen darf, so wie es die bestehende
Gesetzeslage ab 1. Jänner 2004 ja ohnehin vorsieht. Im vorliegenden
Gesetzentwurf ist allerdings wieder eine kleine Zusatzregelung enthalten. Wir
sind aber deshalb dagegen, weil diese unselige Sieben-Jahres-Regelung nicht
und nicht herausgenommen wird.
Die
andere größere Frage war das Tabaksteuergesetz. Dazu gibt es ja quer durch die
Fraktionen nicht wirklich nur einhellige Meinungen. Ich selbst denke, es ist
berechtigt, das in dieser Höhe einzuführen. In Wirklichkeit entspricht es ja
einer zollähnlichen Bestimmung auf Grund der Preisdifferenzen zu den
Beitrittsländern, was Tabakwaren betrifft.
Schwierig
wird ganz offensichtlich die Kontrolle, aber nichtsdestotrotz muss man, was man
beschließt, auch kontrollieren können. Ich weiß nicht, ob es mir recht ist,
dass dann immer mehr Zivilstreifen und Ähnliches zum Einsatz kommen sollen,
aber ich sehe ein, dass man die Sache dann mit den vorhandenen Mitteln auch
exekutieren muss.