Mir fällt
zum Tabaksteuergesetz aber schon noch etwas auf, das eigentlich viel wichtiger
ist, weil es nämlich damals beim Budgetbegleitgesetz untergegangen ist –
da ist ja vieles untergegangen –: dass nämlich eine Anfang des Jahres
angekündigte Zweckbindung der Tabaksteuereinnahmen für die Dotierung des
Gesundheitswesens im Allgemeinen, aber wohl auch für die Kassenfinanzierung
im Besonderen, nicht nur in vermindertem Ausmaß stattgefunden hätte. –
Herr Staatssekretär, vielleicht können Sie das aufklären. Ich gebe mich da
offen unkundig.
Mein
grausamer Verdacht ist, dass wir eigentlich hier mit Mehrheit beschlossen
haben, dass von diesen Dingen überhaupt
nichts mehr zweckgebunden ist, obwohl seitens des Herrn Finanzministers
im Vorjahr sehr wohl – da gibt es viele, die das immer behaupten! –
in diversen Regierungsverhandlungen oder „Ehrenrunden“ – wie auch immer
Sie das qualifizieren mögen – noch immer von der Papierform her davon
ausgegangen wurde, dass die Tabaksteuer zweckgewidmet wird, und zwar in einem
erheblichen Ausmaß. – Wir haben ja selber ein solches Papier aus Ihrem
Hause bekommen.
Da geht
es aber um etliche Millionen, die sonst in der Gesundheitsfinanzierung nicht
auftauchen. Das wäre immerhin eine gewisse Mindestabsicherung gewesen. Ich sage
das, obwohl ich kein Freund von Zweckbindungen bei größeren Steuern und Abgaben
bin, weil das, wie im ersten Semester Finanzwissenschaft vorgetragen
wird – der Herr Staatssekretär nickt –, in der Effizienz der
Abwicklung von Steuereinnahmen und zu dotierenden Verwendungszwecken aus
Budgets heraus besondere Probleme erzeugt. Sei es drum. In diesem Fall macht
eine Zweckbindung aber, so meine ich, schon einen Sinn, weil der Grundgedanke
sehr nahe liegend ist und der Zusammenhang zwischen vermehrten Gesundheitsausgaben
und dem Raucherverhalten nicht ganz geleugnet werden kann.
Unser
Problem war, dass uns für die Kassenfinanzierung das Geld abgegangen ist. Es
wäre interessant, wenn man sich noch einmal daran erinnert, wie das damals war.
Herr Staatssekretär, vielleicht können Sie heute noch etwas dazu sagen, genau
jetzt, wo ja eigentlich neue Quellen sprudeln sollen. Ich weiß ja nicht, was
der Herr Sozialminister sagt. – Er ist jetzt naturgemäß nicht anwesend,
aber er hat ja bis zum Schluss gemeint, dass er das durchgesetzt hat. (Abg. Öllinger:
Der ist ja nicht zuständig!) – Das mag ja sein, aber er hätte
sozusagen von der Dotierungsseite her etwas davon, wenn es zweckgebunden wäre.
Herbert
Haupt ist ja bis zum Schluss davon ausgegangen, dass das so ist. Vielleicht
sollten Sie auch ihn aufklären, vielleicht weiß er noch weniger als ich, denn
er hat seine Meinung auch nie mehr korrigiert. (Abg. Sburny: Das ist
leicht möglich! – Abg. Öllinger: Sehr leicht möglich!) Haupt
ist das letzte Mal mit der Aussage zu dieser Sache gesichtet und gehört worden,
dass das zweckgebunden ist. Vielleicht kann man da auch innerhalb der Regierung
entsprechende Aufklärung betreiben. Das wäre ja ein netter Anlass, das Problem
noch einmal aufzuwerfen.
Ich habe
jetzt ohnehin schon lange genug gesprochen. Bezüglich der Fragestellung des
Artikels 15, der hier noch enthalten ist, was die Organisation der Abgabenverwaltung
betrifft, wären wir an sich grundsätzlich nicht skeptisch, es fehlen uns aber
etliche Hinweise, was die Kosteneinsparungspotentiale dieser Umstrukturierung
anlangt. Da gibt folgendes interessante Phänomen, und zwar wieder ein
Wechselspiel zwischen dem Abgeordneten Stummvoll einerseits und dem Haus in der
Himmelpfortgasse andererseits:
Die Ausschussmitglieder sind mit der frohen Botschaft entlassen worden, dass es eine Aufklärung geben wird. – Es gibt aber keine Aufklärung. Wenn man im Finanzministerium anruft, hört man, das hätte die ÖVP-Fraktion machen müssen, und umgekehrt. Auch das ist nicht wirklich unsympathisch, wenn da einmal ein gewisser Sand im