Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 87

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Mir fällt zum Tabaksteuergesetz aber schon noch etwas auf, das eigentlich viel wich­tiger ist, weil es nämlich damals beim Budgetbegleitgesetz untergegangen ist – da ist ja vieles untergegangen –: dass nämlich eine Anfang des Jahres angekündigte Zweck­bindung der Tabaksteuereinnahmen für die Dotierung des Gesundheitswesens im All­ge­meinen, aber wohl auch für die Kassenfinanzierung im Besonderen, nicht nur in vermindertem Ausmaß stattgefunden hätte. – Herr Staatssekretär, vielleicht können Sie das aufklären. Ich gebe mich da offen unkundig.

Mein grausamer Verdacht ist, dass wir eigentlich hier mit Mehrheit beschlossen haben, dass von diesen Dingen überhaupt nichts mehr zweckgebunden ist, obwohl seitens des Herrn Finanzministers im Vorjahr sehr wohl – da gibt es viele, die das immer be­haupten! – in diversen Regierungsverhandlungen oder „Ehrenrunden“ – wie auch im­mer Sie das qualifizieren mögen – noch immer von der Papierform her davon ausge­gan­gen wurde, dass die Tabaksteuer zweckgewidmet wird, und zwar in einem erheb­lichen Ausmaß. – Wir haben ja selber ein solches Papier aus Ihrem Hause bekommen.

Da geht es aber um etliche Millionen, die sonst in der Gesundheitsfinanzierung nicht auftauchen. Das wäre immerhin eine gewisse Mindestabsicherung gewesen. Ich sage das, obwohl ich kein Freund von Zweckbindungen bei größeren Steuern und Abgaben bin, weil das, wie im ersten Semester Finanzwissenschaft vorgetragen wird – der Herr Staatssekretär nickt –, in der Effizienz der Abwicklung von Steuereinnahmen und zu do­tierenden Verwendungszwecken aus Budgets heraus besondere Probleme erzeugt. Sei es drum. In diesem Fall macht eine Zweckbindung aber, so meine ich, schon einen Sinn, weil der Grundgedanke sehr nahe liegend ist und der Zusammenhang zwischen vermehrten Gesundheitsausgaben und dem Raucherverhalten nicht ganz geleugnet werden kann.

Unser Problem war, dass uns für die Kassenfinanzierung das Geld abgegangen ist. Es wäre interessant, wenn man sich noch einmal daran erinnert, wie das damals war. Herr Staatssekretär, vielleicht können Sie heute noch etwas dazu sagen, genau jetzt, wo ja eigentlich neue Quellen sprudeln sollen. Ich weiß ja nicht, was der Herr Sozialminister sagt. – Er ist jetzt naturgemäß nicht anwesend, aber er hat ja bis zum Schluss gemeint, dass er das durchgesetzt hat. (Abg. Öllinger: Der ist ja nicht zuständig!) – Das mag ja sein, aber er hätte sozusagen von der Dotierungsseite her etwas davon, wenn es zweckgebunden wäre.

Herbert Haupt ist ja bis zum Schluss davon ausgegangen, dass das so ist. Vielleicht sollten Sie auch ihn aufklären, vielleicht weiß er noch weniger als ich, denn er hat seine Meinung auch nie mehr korrigiert. (Abg. Sburny: Das ist leicht möglich! – Abg. Öl­linger: Sehr leicht möglich!) Haupt ist das letzte Mal mit der Aussage zu dieser Sache gesichtet und gehört worden, dass das zweckgebunden ist. Vielleicht kann man da auch innerhalb der Regierung entsprechende Aufklärung betreiben. Das wäre ja ein netter Anlass, das Problem noch einmal aufzuwerfen.

Ich habe jetzt ohnehin schon lange genug gesprochen. Bezüglich der Fragestellung des Artikels 15, der hier noch enthalten ist, was die Organisation der Abgaben­ver­wal­tung betrifft, wären wir an sich grundsätzlich nicht skeptisch, es fehlen uns aber etliche Hinweise, was die Kosteneinsparungspotentiale dieser Umstrukturierung anlangt. Da gibt folgendes interessante Phänomen, und zwar wieder ein Wechselspiel zwischen dem Abgeordneten Stummvoll einerseits und dem Haus in der Himmelpfortgasse an­de­rer­seits:

Die Ausschussmitglieder sind mit der frohen Botschaft entlassen worden, dass es eine Aufklärung geben wird. – Es gibt aber keine Aufklärung. Wenn man im Finanzminis­terium anruft, hört man, das hätte die ÖVP-Fraktion machen müssen, und umgekehrt. Auch das ist nicht wirklich unsympathisch, wenn da einmal ein gewisser Sand im


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