Getriebe
ist, nur ist die Aufklärung bis jetzt nicht erfolgt, und daher dürfen Sie
natürlich nur mit endenwollender Zustimmungsbereitschaft rechnen, was das
Gesamte auch in dritter Lesung betrifft.
Abschließend: Ganz toll finde ich –
und das sollte man mit dem Herrn Bundeskanzler diskutieren, der ja jetzt
ständig im Flugzeug zu diversen Regierungschefs unterwegs ist – die
Stimmrechte nach der EU-Erweiterung in der EZB. Die EZB-Rotation teilt die
Euro-Zone in Klassen, heißt es. – Super! Die großen Länder haben eine
andere Rolle als die kleinen, und es gibt ein Rotationssystem. Beides will der
Herr Bundeskanzler nicht. – Gut, dass er nicht da ist. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.56
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend gemeldet. – Bitte.
12.57
Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte beim vorliegenden Tagesordnungspunkt gerne zu zwei ganz konkreten Gesetzentwürfen Stellung nehmen, und zwar zum Devisengesetz und auch ganz kurz zur Frage EUROFIMA.
Was das
neue Devisengesetz betrifft, so geht es nicht nur um die Derogation zweifellos
überholter devisenrechtlicher Bestimmungen, die ja aus 1946 stammen und die
auch den Geist der Nachkriegszeit mit Restriktionen und Devisenkontrollen et
cetera atmen. Meiner Ansicht nach geht es dabei durchaus auch um den Punkt,
dass uns bewusst sein muss, wie sehr sich die Situation in der Zwischenzeit
geändert hat.
Wir haben
im letzten Jahr zum ersten Mal neben
dem traditionellen Zahlungsbilanzüberschuss auch einen Handelsbilanzüberschuss, und der konnte wahrscheinlich nur
dadurch erreicht werden, dass es nicht nur gelungen ist, die Exporte zu
fördern, indem exportstarke Unternehmen Anreize erhalten haben, sondern dass
die mittelständische Wirtschaft
die Möglichkeit erhalten hat, stärker zu exportieren. (Abg. Dr. Matznetter:
Und ein schlechter Inlandskonsum!)
Das hat
mit sich gebracht, dass wir neben dem Plus im Dienstleistungssektor insbesondere
auch im Produktionsbereich stark zulegen konnten und heute fast jeder zweite
verdiente Euro im Produktionsbereich bereits in den Export geht. Insofern ist
das eine absolute Notwendigkeit.
Schaut
man sich den Gesetzentwurf an, wird einem gleichzeitig auch bewusst, dass nach
wie vor Bipolaritäten vorhanden sind, etwa im § 3, wenn man sieht, welche
Einschränkung des Kapital- und Zahlungsverkehrs getroffen werden können –
nicht nur von der EU, sondern auch in Zukunft von einem Nationalstaat. In
Wirklichkeit handelt es sich dabei nur um den traditionellen Rest
nationalstaatlichen Agierens. Wie auch in den Erläuterungen zu dem Entwurf
bereits angemerkt, wird das wahrscheinlich nur ganz selten – ich behaupte,
überhaupt nie – zur Anwendung kommen, handelt es sich nämlich tatsächlich
um theoretische Rechte.
Das macht
uns natürlich auch bewusst, dass sich eben ein guter Teil des Handelns auf
andere Institutionen oder Zentren verlagert hat und dass man diese Entwicklung
nicht nur beobachten muss – sie ist ja für uns ungeheuer positiv –,
sondern dass man auf der anderen Seite auch versuchen muss, diesen
Institutionen einen entsprechenden Handlungsrahmen zu geben. – Dazu
gehört der Stabilitätspakt. Ohne die entsprechende Währungsstabilität ist
auch dieser gemeinsame wirtschaftliche Aufschwung nicht möglich, und man muss,
weil es noch keine gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspolitik im EU-Raum gibt,
auch dort entsprechend ansetzen.