nämlich ein Steuergeschenk für bestimmte Unternehmen ist, aber die Vielzahl der KMUs, vor allem die Vielzahl derer, die bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen jeden Euro entnehmen müssen, nicht begünstigt. Die Kapitalgesellschaften – und dorthin wollten wir die Unternehmen viele Jahre lang bringen: durch Strukturverbesserungsgesetz, Umgründungssteuergesetz – sind ebenfalls davon nicht umfasst. Wir haben daher den Antrag auf eine gesonderte Abstimmung eingebracht, da wir diesem Teil nicht zustimmen möchten.
Auch der zweite Punkt ist ein bedauerlicher: Hier waren wir nämlich – selbst in Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit – dazu bereit, darüber zu reden und mitzustimmen. Dies betrifft die Frage der Abgabenorganisation. Der Herr Staatssekretär hat uns angeboten, uns rechtzeitig zu informieren, denn wir haben im Finanzausschuss zugestimmt, wenn wir entsprechende Informationen über die regionale Auswirkung der Änderungen in der Finanzorganisation vor heute, Donnerstag bekommen. Wir haben sie nicht bekommen. Mag sein, es war ein Irrtum. Nur: Die Abgabenorganisation hat Auswirkungen bis in jede Stadt, in der es ein Finanzamt gibt. KollegInnen von mir werden darauf noch extra eingehen. Das hat auch regionale Bedeutung; auch beim Finanzamt handelt es sich nämlich um Bürgerservice, und daher haben wir auch diesbezüglich eine gesonderte Abstimmung beantragt.
Der dritte Punkt betrifft die Umsatzsteuerfragen. Wir haben da eine Fülle offener Fraugen, deren bisherige Klärungen – ganz ehrlich – eine Zumutung sind. Alle Fraktionen waren gemeinsam in einer Besprechung, was als Gelegenheit genutzt wurde, um hier im Saal gegen mich irgendetwas vorzubringen. Nützen Sie von der ÖVP die Gelegenheit, wenn ich einmal da und nicht in einer Besprechung mit Ihrer Fraktion bin! Wie Sie mich kennen, können wir gerne darüber reden.
Während dieser Zeit haben wir jedenfalls festgestellt, dass es am vernünftigsten wäre, diese Materie noch einmal im Finanzausschuss zu behandeln. Alle vier Parteien werden sich nicht dagegen wehren, dass im Rahmen eines §-27-GO-Antrages zum Wachstumspaket der Bundesregierung der Teil zur Umsatzsteuer mit neuen Varianten diskutiert wird. Wir wollen uns als Parlament nicht einfach präjudizieren lassen, so nach dem Motto: Es gibt ein EuGH-Urteil, so setzen wir es um! Und: „Friss Vogel oder stirb!“, so kann dieses Haus nicht Gesetzgebung machen! In diesem Fall stehe ich nicht an, auch die Abgeordneten der Regierungsfraktionen zu loben, die bereit sind, eine vernünftigere Vorgangsweise zu wählen.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matznetter, Mag. Hoscher, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Finanzausschusses 296 d.B. über die Regierungsvorlage 238 d.B. betreffend Abgabenänderungsgesetz 2003 – AbgÄG 2003
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel IV entfällt.“
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Ich glaube, das ist auch schriftlich beim Präsidenten abgegeben worden.
Ich darf noch kurz die verbleibende Zeit nutzen, um zu den anderen Themen ein paar Bemerkungen zu machen. Punkt eins: Ich habe im Ausschuss bereits darauf hinge-