wiesen, dass wir auf der einen Seite großes Verständnis gerade für die Trafikanten und die lokalen Handelsbetriebe in Grenzenähe haben. Naturgemäß müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir verhindern können, dass es mit der Eröffnung des Binnenmarkts für die neuen Beitrittsländer am 1. Mai 2004 zu großen Kaufkraftabflüssen und einer Reduktion des Tabaksteuereinkommens kommt. Ich habe allerdings auch gleichzeitig Bedenken angemeldet, dass es wenig Sinn macht, einen Binnenmarkt zu eröffnen, an dem Österreich ein sehr großes Interesse hat – und gleichzeitig neue bürokratische Hürden der Grenzkontrolle zu errichten, intensive Kontrollen des Personenverkehrs durchzuführen, denn sonst würden wir in dem, was eigentlich eine Öffnung darstellen sollte, nur neue Formen von Bürokratie – sei es an der Grenze oder in der Grenzraumfahndung – etablieren.
Daher das dringende Ersuchen
in diesem Bereich: Wir werden diesem Bereich in zweiter Lesung zustimmen, damit
aber das dringende Ersuchen verbinden, auch im Rahmen des ECOFIN, in den
Übergangsregelungen mit den neuen Beitrittsländern darauf zu drängen, dass alle
Staaten die Mindestbesteuerungssätze einhalten. Wir müssen
Schluss machen mit dem dauernden Wettbewerb unter den EU-Ländern um niedrigere
Steuersätze. Das geht von der Körperschaftssteuer bis zur Frage der Tabaksteuer.
Wir sollten darauf achten, dass wir Mindestbesteuerungsgrenzen haben, damit
dieser ruinöse Wettbewerb aufhört. Daran sollten alle Fraktionen interessiert
sein, und ich hoffe, dass wir hier an einem Strang ziehen, was das
betrifft. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
13.12
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.12
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein sehr umfangreicher Tagesordnungspunkt mit insgesamt an die zehn Gesetzentwürfen, die wir hier heute besprechen und beschließen wollen. Ich möchte, weil das ja auch gerade eben erst angesprochen wurde, zwei Punkte herausgreifen, die meiner Ansicht nach sehr wesentlich sind, weil sie vor allem auch die Reformkraft dieser Bundesregierung sehr deutlich unterstreichen. Das ist zum einen die Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsreform, mit der das Finanzministerium sehr beispielhaft vorangeht, indem eine neue Organisationsstruktur eingeführt wird, die den Wegfall der Finanzlandesdirektionen bedeutet.
Dabei geht es immerhin um eine Einsparung von 250 Millionen €. Es werden 600 von den derzeit bestehenden 12 000 Dienstposten eingespart. Ich denke, dass das ein sehr richtiger und wichtiger Schritt ist, und zwar auch aus der Sicht der Wirtschaft, ein Schritt, den wir anerkennen sollten. Ich meine vor allem, dass das Finanzministerium damit einen sehr wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass diese Bundesregierung die Verwaltungsreform zügig vorantreiben kann.
Meine Damen und Herren! Ein zweiter Punkt, der gerade auch vom Kollegen Matzenetter angesprochen wurde, betrifft die Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit. Ich würde mir wünschen, dass wir nicht nur die Strukturen vereinfachen, diese bürgernäher, bürgerfreundlicher, serviceorientierter machen, sondern auch das Steuersystem selbst, also zu einer vernünftigen, einfacheren Regelung gelangen, sodass jeder Steuerzahler künftig in der Lage sein wird, seine Steuerleistung selbst zu berechnen.