Was die ebenfalls bereits angesprochene Regelung betrifft, die nicht entnommenen Gewinne mit dem halben Steuersatz zu versehen, so haben wir damit einen sehr wichtigen Schritt zur Eigenkapitalstärkung der kleinen und mittleren Unternehmen getan. Mit dieser Etappe der Steuerreform, mit der großen Steuerreform werden wir sicherstellen, dass zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften wieder ein Ausgleich stattfindet, sodass auch da Steuergerechtigkeit einzieht.
In Summe freue ich mich ganz besonders
darüber, dass auch im Finanzausschuss doch ein sehr harmonisches Klima
vorherrscht, ein Klima der Vernunft, und wir dadurch in der Lage sind, in sehr
vielen Bereichen einen Konsens herbeizuführen, wie das heute auch bereits
mehrfach angeklungen ist. Ich freue mich auch auf die gute Zusammenarbeit in
Zukunft. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.14
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Grundsätzlich könnte man festhalten: Es ist zwar schon alles gesagt, nur nicht von mir, weil ich mich heute auch bei den meisten Ausführungen auch von Seiten der Opposition zu diesen Punkten dem Gesagten anschließen könnte.
Ich möchte daher die Chance nützen, auch das Umfeld ein wenig zu beleuchten. Wenn mir der Herr Präsident auch die großzügige Auslegung gestattet, wie sie dem Kollegen Kogler und gestern auch dem Kollegen Schieder zugestanden wurde, so darf ich ein wenig darauf verweisen, dass wir sehr oft – und gerade am Abgabenänderungsgesetz kann dies auch tatsächlich so festgestellt werden – das Schlagwort vom „schlanken Staat“, von einer „bürgernahen Verwaltung“ oder von „Bürokratieabbau“ verwenden. Wie gesagt: Wenn im Abgabenänderungsgesetz vorgesehen ist, dass in Zukunft die Steuererklärung per Internet möglich ist, so ist dies ein wichtiger, ein erster, ein notwendiger, wenngleich auch noch ein kleiner Schritt. Dazu bekennen wir uns.
Es gäbe aber auch noch andere Bereiche. Und jetzt darf ich mir unter großzügiger Auslegung der Geschäftsordnung vielleicht erlauben, einmal zwei Punkte aufzuzeigen: Jakob Auer ist als Betriebsführer eines landwirtschaftlichen Betriebes bei der Bauernkrankenversicherung in Oberösterreich versichert. Er ist hier im Parlament bei der Beamtenkrankenversicherung versichert, und da er auch Bürgermeister einer kleinen Gemeinde ist, erhält er die erfreuliche Mitteilung, dass er auch bei der Krankenfürsorge- und Unfallversicherung der oberösterreichischen Gemeinden versichert ist. (Abg. Gradwohl: Das ist die beste!) – Das ist die beste, das ist mir klar.
Nun weiß ich, dass zwar der Beitrag durch die Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ist; das ist selbstverständlich alles fixiert. Ich frage mich allerdings, welcher Verwaltungsaufwand da zu betreiben ist, um das alles abzuwickeln, auszufüllen, die Datenblätter zu sichern, abzusichern und so weiter. Meine Damen und Herren, ich kann mir dann überlegen, ob ich bei einer Grippe den Krankenschein der Bauern-Sozialversicherung, bei einer Sehschwäche die Unfallfürsorge der oberösterreichischen Gemeindebediensteten und vielleicht, wenn ich einmal Rheumaschmerzen haben sollte, zur dritten Versicherung gehe. Es wäre notwendig, auch da über Änderungen im Sinne dessen nachzudenken, was uns im Finanzbereich möglich ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ein zweiter Punkt: Wir haben in der Wasserrechtsgesetz-Novelle beschlossen, die Zuständigkeit an die Länder abzugeben. Meine Damen und Herren, bis zu dieser Änderung war für die Donau oder bei Einleitung von Gewässern, die mehrere Bezirke oder