Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 94

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Länder betrafen, das Bundesministerium und in Fortführung dessen der Landes­haupt­mann zuständig. Wissen Sie, wer jetzt in Oberösterreich für das Gewässer Donau zu­ständig ist? – Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Was­serwirtschaft, der Landeshauptmann, die Bezirkshauptmannschaft Schärding, die Be­zirks­hauptmannschaft Rohrbach, die Bezirkshauptmannschaft Grießkirchen, die Be­zirks­hauptmannschaft Eferding, die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung, die Be­zirkshauptmannschaft Linz-Land, Magistrat Linz, die Bezirkshauptmannschaft Berg – und, wie gesagt, davor waren das zwei Stellen. Auch da wäre im Sinne dessen, was uns im Finanzbereich gelungen ist, dringender Handlungsbedarf gegeben.

Daher begrüßen wir das Abgabenänderungsgesetz in den Bereichen, in denen es um moderne Verwaltung geht. Ich bitte alle Damen und Herren des Hohen Hauses mit­zuhelfen, dass wir auch in anderen Bereichen diese rasche, konstruktive und schlanke Verwaltung fertig bringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Grad­wohl: Die BHs abschaffen!)

13.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte.

 


13.20

Abgeordneter Mag. Hans Moser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mit einer Replik auf Werner Fasslabend beginnen. Wenn er einen Vergleich zwischen OMV und ÖBB bringt, so kann man das hier in diesem Haus nicht stehen lassen. Die OMV hat im Gegensatz zur ÖBB klare Eigentümervorgaben. Wenn sie als AG eine Holding gründet und darunter GmbHs hat, dann ist das eine sehr logische Gliederung, wie man Großunternehmen und Konzerne führt. – In der ÖBB sieht das ganz anders aus. (Abg. Dr. Fasslabend: Leider! Leider!) Das ist ein wirklich wichtiger Punkt, und ich glaube, da sind wir uns auch einig.

Da gibt es in Zukunft eine Holding, die eine Aktiengesellschaft ist, und darunter gibt es auch Aktiengesellschaften. Jeder von uns, der solche Unternehmen geführt hat, weiß, dass solche Unternehmen nicht zu führen sind, weil es kein Weisungsrecht gibt und der Konzerncharakter dadurch verloren geht. Daher ist dieses Unternehmen in Zukunft so gefährdet.

Dazu kommt bei der ÖBB noch, dass der Gesetzgeber nicht nur die Unternehmens­ziele, sondern auch die Unternehmensorganisation vorgibt. Das führt zu dem riesigen Dilemma, dass sich die Organe nicht mehr mit dem identifizieren, was vorgegeben wird. Das führt letztlich auch zu diesem Desaster, und daher sind wir so gegen dieses Zerschlagungsmodell der ÖBB.

Kommen wir zu dem Punkt, den wir heute tatsächlich behandeln.

Der erste Punkt – das wurde hier schon mehrfach angeführt – ist eigentlich, dass wir uns in diesem Hause immer öfter mit der Reparatur von Gesetzen auseinandersetzen müssen. Dieses Gesetz betreffend den halben Steuersatz für nicht entnommene Gewinne, bedarf, ehe es im kommenden Jahr in Kraft tritt, schon einer Reparatur, einer Ergänzung. Man muss sich mit dieser Ineffizienz, die uns hier von der Bundes­regie­rung zugemutet wird, wirklich auseinandersetzen. Wir werden hier ständig mit Re­paraturen konfrontiert, und jeder weiß: Wenn man solche Gesetze vorweg ordentlich diskutiert, erspart man sich sehr, sehr viel Arbeit im Nachhinein, und es gibt – was noch viel wichtiger ist! – für die Betroffenen eine klare Kalkulation. Doch das ist bei diesem Zickzack- und Ho-Ruck-Gesetzgebungen nicht der Fall. Wenn ein privates Unter­nehmen solche Methoden anwenden würde, wäre es längst in Konkurs. Und das


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