Fasslabend hat
es schon gesagt – war von einem gänzlich anderen Wesen und Geist geprägt,
als das der heutigen europäischen und Euro-Wirklichkeit entspricht, und die
Anpassung, die wir gemeinsam vornehmen, war daher überfällig und notwendig. Man
darf nicht vergessen, dass mit einem von derartigen Restriktionen und
Kontrollen geprägten Gesetz auch ein enormer zusätzlicher Aufwand sowohl in
der öffentlichen Verwaltung als auch in den betroffenen Unternehmen verbunden
ist. Und Aufwand bedeutet vor allem Kosten. Es ist also auch von diesem
Gesichtspunkt her zu begrüßen, dass diese Anpassung nun heute erfolgen kann.
Einen Aspekt
möchte ich aber besonders herausheben, und zwar einen konsumentenschutzrechtlichen
Aspekt. Wir haben gleichzeitig mit dem Devisengesetz auch das Überweisungsgesetz
novelliert, und zwar gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates
vom 19. Dezember 2001, in der festgelegt wird, dass für grenzüberschreitende
innergemeinschaftliche Zahlungen keine höheren Gebühren verlangt werden dürfen
als bislang für Inlandszahlungsüberweisungen. Wir setzen das jetzt mit dem
neuen § 7a um.
Aber vor allem statuieren wir auch entsprechende Informations- und Aufklärungspflichten, die den Geldinstituten obliegen, die nicht nur die Gebühren oder Gebührenänderungen auszuweisen haben, sondern jetzt bei An- und Verkauf von Euro auch die entsprechenden Umtauschgebühren klarstellen müssen, aber insbesondere –und daran ist jetzt die Wirksamkeit der niedrigen Gebühren bei Überweisungen gebunden – den Kunden auch aufklären müssen über die internationale Kontonummer wie die internationale Bankleitzahlen, die erforderlich sind, damit er vor allem beim Empfänger diese vergünstigte Kostenstruktur für sich nutzen kann.
Also alles in allem ein Gesetz, das nicht
nur eine Anpassung an die gegenwärtigen Marktbedingungen darstellt, sondern
insbesondere auch für die Konsumenten eine ganz wesentliche Verbesserung und
auch Senkung der Kosten bedeutet. Ich bin froh darüber, dass wir das heute
einstimmig beschließen werden können. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
13.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.
13.41
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst möchte ich auf die Ausführungen einiger Vorredner eingehen. Kollege Auer hat aufgezeigt, wenn etwas föderalisiert oder in die Länderkompetenz übertragen wird, wie zum Beispiel beim Wasserrecht, so ist das noch lange keine Einsparungsmaßnahme, wie sich zeigt. Ich glaube, dafür gibt es auch andere gute Beispiele. Nicht umsonst warnen auch schon Experten davor, dass „Österreich mal neun“ entsteht und dadurch ein höherer Verwaltungsaufwand gegeben ist, als er von Bundesseite seinerzeit bestanden hat. Ich glaube, dass daher darüber nachzudenken ist, was mit Verlagerungen verbunden ist, welche Einsparungspotentiale wirklich nutzbar sind. Es sollte keinesfalls zu einer Vervielfachung der Kosten und Zuständigkeiten kommen.
Geschätzte Damen und Herren! Kollege Fasslabend hat hier die Frage gestellt, was ein Betriebsrat der OMV mit Betriebsräten der Österreichischen Bundesbahnen zu tun hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Eine berechtigte Frage!) Es wundert mich, dass eine derartige Frage jemand stellt, der ÖAAB-Obmann war, ganz besonders – aber dass diese Frage jemand stellt, der Gewerkschafter war, weil zumindest das Wort „Solidarität“ wenn auch nicht immer von allen gelebt, aber vielleicht doch verstanden werden sollte. Ich meine, dass das sehr wichtig ist. (Beifall bei der SPÖ.)