herrscht. Diese müssen gemeinsam mit den gleichen Rechen und Pflichten vor dem Finanzrichter auftreten. Außerdem werden alle Entscheidungen veröffentlicht – und nicht so wie bisher fallweise einzelne. Das soll einer einheitlichen Vollziehung, auch im Berufungsverfahren, dienen und das gesamte Verfahren transparent machen.
Die nächste Maßnahme war – und diese beginnt mit 1. Jänner 2004 –, dass die 80 Finanzämter in ganz Österreich verteilt auf 43 Wirtschaftsräume zusammengezogen werden, das heißt, zwei, drei Finanzämter sind unter einen einheitlichen Führung. Einer ist für die Gesamtführung zuständig, und er hat zusätzlich einen Zweiten aus dem so genannten Fachbereich, der steuerlich berät und auf eine einheitliche Vollziehung achtet.
Dieser Wirtschaftsraum hat den Vorteil, dass zwischen zwei, drei Finanzämtern ein Kräfteausgleich passiert und die gleichen Prüfungsintervalle leichter eingehalten werden können. Es ist dies ein Konzept, mit dem dezentralisiert wird. Von den Finanzlandesdirektionen kommen hoch spezialisierte Fachkräfte in die Regionen, das heißt also, den Regionen werden keine hochwertigen Posten weggenommen, sondern sie werden ihnen zugeführt. (Beifall bei der ÖVP.)
Der nächste Schritt ist, dass eine Buchhaltungsagentur für alle öffentlichen Dienststellen eingeführt wird. Daher verlieren die bisherigen Finanzlandesdirektionen ihre Buchhaltungen. Diese werden in eine Buchhaltungsagentur zusammengeführt. Daher ist aus all diesen Gründen eine Neuordnung des regionalen Managements notwendig.
Ich kann Ihnen noch keine schriftlichen Unterlagen darüber geben, weil wir derzeit noch bei der letzten Stufe dieser Neuordnung sind, und wir müssen das erst endgültig festlegen. Aber die Regionen verlieren nichts, sondern sie haben mehr Personal gewonnen.
Wir wollen auch eine Verflachung der gesamten Abgabenorganisation von bisher drei Ebenen – das ist das Konzept des 19. Jahrhunderts gewesen; das war die alte Verwaltung nach 1848, Freiherr vom Stein – auf zwei Stufen erreichen. Das Regionalmanagement wird vor allem darauf achten, dass Budget- und Personalverwaltung nach einheitlichen Gesichtspunkten geführt werden, und vor allem auch auf eine einheitliche Dienst- und Fachaufsicht achten. – Das sei zu diesem Thema gesagt.
Frau Abgeordnete Sburny, Sie haben das Investitionsschutzabkommen angeführt und quasi kritisiert, dass es bilaterale Investitionsschutzabkommen gibt. 47 Abkommen sind derzeit in Geltung, zehn Abkommen sind unterzeichnet und noch nicht in Kraft, und drei sind paraphiert, aber noch nicht unterzeichnet.
Es gibt leider kein multilaterales Investitionsschutzabkommen (Abg. Mag. Gaßner: Gott sei Dank!), daher müssen wir auf das alte Instrumentarium der bilateralen Investitionsschutzabkommen zurückgreifen. Unsere Investitionsschutzabkommen sind nach internationalen Verträgen, die überall so verwendet werden, ausgerichtet. Schöner wäre es, wenn es ein multilaterales geben würde, aber leider gibt es das noch nicht. Wenn wir ein derartiges Investitionsschutzabkommen nicht schließen würden, würde eben ein anderes Land das Geschäft machen, und ich glaube, das kann nicht im Sinne unserer Exportwirtschaft sein.
Zur Tabaksteuer: Den neuen Mitgliedsländern wurde eine mehrjährige Frist zur Erreichung der Tabakbesteuerungshöhe, so wie sie derzeit bei uns und in anderen EU-Länder ist, zugestanden. Das ist der Grund, warum wir die von Minister Edlinger eingeführte – nicht von uns eingeführte! – Regel, dass man nur Packungen bis 25 Stück mitnehmen kann, weiterhin aufrechterhalten. Es muss dazu keine neue Behörde eingeführt werden, weil es nach der Erweiterung am 1. Mai 2004 noch immer eine Schengen-Grenze gibt. Es wird also weiterhin der Pass kontrolliert, und bei dieser Gelegen-