Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

heit kann man stichprobenweise – so wie bisher – die Einhaltung dieser Regelung untersuchen.

Wir brauchen also keine Zivilstreifen, wir brauchen keine neuen Standorte, sondern das wird als einstweilige Maßnahme weiterhin kontrolliert, und im Laufe der Jahre, wenn die neuen Mitgliedsländer auf unserem Niveau der Besteuerung sind, wird sich diese Kontrolle erübrigen. Das heißt also, wir brauchen sie dann nicht mehr, und dann wird es vermutlich auch keine Schengen-Grenzen mehr geben.

Noch einmal zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne: Das ist keine wirt­schaftliche Maßnahme, sondern das soll vor allem die Betriebe in ihrer Eigenkapital­kraft – das ist bei uns in Österreich ein ganz besonderes Problem – stärken. Damit dies keine Sparform wird, haben wir diese Maßnahme zum Beispiel nicht auf die Frei­berufler ausgedehnt, weil in diesem Bereich keine so anlageintensiven Einrichtungen vorhanden sind und es daher nicht benötigt wird. Es soll der Stärkung der Betriebe dienen, vor allem damit sie im Hinblick auf Basel II zu Krediten mit günstigen Kondi­tionen kommen können. Ich erachte diese Regelung als äußerst wichtig und günstig.

Herr Abgeordneter Bauer, Sie haben die internationale Steuerharmonisierung erwähnt. Ich pflichte Ihnen voll bei, das wäre wichtig, das ist auch bei jedem ECOFIN unter dem Punkt „Allfälliges“ ein Thema. Jeder sagt es, aber niemand macht etwas. Das wäre eine Aufgabe der EU, und zwar müssten wir als ersten Schritt einmal zu einheitlichen Steuerbemessungsgrundlagen kommen, die wir nicht haben, und dann könnte ein Wettbewerb nur mehr über die Sätze stattfinden.

Das stört mich auch bei dem Modell der Slowakei ein bisschen. Bei dieser 19-pro­zentigen Körperschaftssteuer, Einkommensteuer gibt es keine Ausnahmeregelungen. Selbst wenn Sie eine Forderungsabschreibung haben, können Sie diese nicht abset­zen. Wenn man das mit westlichen Systemen oder unserem System vergleicht, ist es in Wirklichkeit eine 25-prozentige Steuer, aber trotzdem ist dieser Steuersatz spekta­kulär und für uns eine Herausforderung. Diesbezüglich müssen wir uns bei der Steuer­reform ab dem Jahr 2005 äußerst anstrengen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.06

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. – Bitte.

 


14.06

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! In meinem Kurzbeitrag möchte ich auf die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Tiroler Flughafen-Betriebsgesellschaft in der Höhe von 50 Prozent – zu gleichen Teilen an das Land Tirol und an die Stadtgemeinde Innsbruck – eingehen.

Die Republik Österreich hat seit Mitte der siebziger Jahre 50 Prozent Anteile an dieser Flughafengesellschaft gehalten, und es war sehr sinnvoll, dass man in der Startphase, in der Aufbauphase einer wichtigen infrastrukturellen Einrichtung Geld in die Hand genommen hat und Risiko getragen hat, um schneller zum Erfolg zu kommen.

Jetzt hat sich die Situation geändert. Dieses Miteigentum bringt im Sinne der ursprüng­lichen Intentionen der Standortpolitik eigentlich nichts mehr. Es führt in Wahrheit zu einer Verkomplizierung der Abläufe und auch zu einer gewissen Verzettelung der Res­sourcen. Zu jeder Sitzung, bei jeder Investitionsentscheidung und so weiter müssen die Beamten des Ministeriums anreisen. Das heißt, es sind – das empfiehlt der Rech­nungs­hof seit langem – die Kompetenzen zu bereinigen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite