Die
StVO lässt (§42) allgemeine Fahrverbote sowie (§43) Fahrverbote und andere
Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes zu.
Ein generelles LKW-Nachtfahrverbot ist seit 70 Jahren in der Schweiz
erfolgreich und problemlos in Anwendung. Vom in Österreich derzeit geltenden
Nachtfahrverbot sind hingegen so genannte „lärmarme“ LKW und damit der
überwiegende Teil der Flotte ausgenommen. Da ein durchschnittlicher
Einsatzzyklus von LKW seit der Einführung Anfang 1995 bereits abgelaufen ist
und bei Autobahntempo kein nennenswerter Unterschied in der Lärmbelastung
besteht, müssen zum Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung und der
LKW-LenkerInnen so genannte „lärmarme“ LKW in die Verbotsregelung einbezogen
werden. Dies hat dringend zu erfolgen, da auf EU-Ebene eine Richtlinie im
Entscheidungsprozeß ist, die dies nicht mehr zuließe. Im Gegensatz zu
Regelungen nach IG-Luft kann damit auch vorsorgend und nicht erst im nachhinein
und nur in einzelnen Regionen agiert werden.
Prioritäre
Umsetzung eines arbeitsfähigen bundesweiten Kontrollstellennetzes in Zusammenarbeit
mit den Ländern
Das
überfällige „Kontrollpaket“ muß beschleunigt und finanziell aufgewertet werden.
Kontrolldichten von 1% bis Ende 2005 und schleichender Ausbau des bisher so gut
wie nicht vorhandenen Kontrollstellennetzes ist zuwenig. Anstelle der bisher
zwei voll und zwei teilweise funktionsfähigen Kontrollstellen an den Autobahnen
sind 20 Vollkontrollstellen die Untergrenze, um alle wichtigen
Verkehrsrelationen zu erfassen. Ein solches bundesweites Netz ausreichend
dimensionierter und personell reichlich dotierter Kontrollstellen muß umgehend
realisiert werden. Dieses Kontrollstellennetz muß Investitionsschwerpunkt bei
ASFINAG und Ländern werden; um kurzfristig die nötigen Mittel bereitzustellen,
muß der Neubau und Ausbau von Transitstraßen demgegenüber zurückgereiht werden.
Weiterentwicklung
der LKW-Maut Richtung Schweizer Modell
Die
LKW-Maut muß ohne Verbilligung für einzelne LKW-Klassen ökologisiert werden,
die bisher ungenutzten Spielräume der geltenden EU-Wegekostenrichtlinie für
bessere Verwendung der Mauteinnahmen ist zu nützen, Ausweichstrecken sind
einzubeziehen und die Weiterentwicklung der Mautsätze Richtung Schweizer Modell
durchzusetzen.
Einbringen
einer Klage beim EuGH wegen Nichtumsetzung des primärrechtlich verankerten
Ziels der Reduktion der Schadstoffemissionen im LKW-Transit durch Österreich
um 60% auf dauerhafter und umweltgerechter Grundlage.
2.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung zur Herbeiführung und Umsetzung aller
weiteren Maßnahmen auf europäischer und innerstaatlicher Ebene aufgefordert,
die geeignet sind, den LKW-Verkehr und insbesondere den LKW-Fernverkehr in die
Schranken zu weisen.
Auf
europäischer Ebene sind dies beispielsweise:
Nachdrückliches
Eintreten für deutliche Verbesserung des Vorschlags der nächsten
Wegekostenrichtlinie,
Widerstand
gegen Lockerungen bei Wochenend- und Feiertagsfahrverboten sowie beim
Tonnagelimit,
Unterbinden
sinnloser Tiertransporte,
Widerstand
gegen Absichten, im TEN-Netz Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit
einzuschränken,
Verwendung
der TEN-Mittel für die Schiene und für umweltverträgliche Wasserstraßenprojekte.