Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 125

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die StVO lässt (§42) allgemeine Fahrverbote sowie (§43) Fahrverbote und andere Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes zu. Ein generelles LKW-Nachtfahrverbot ist seit 70 Jahren in der Schweiz erfolgreich und problemlos in Anwendung. Vom in Österreich derzeit geltenden Nachtfahrverbot sind hingegen so genannte „lärmarme“ LKW und damit der überwiegende Teil der Flotte ausgenommen. Da ein durchschnittlicher Einsatzzyklus von LKW seit der Einführung Anfang 1995 bereits abgelaufen ist und bei Autobahntempo kein nennenswerter Un­terschied in der Lärmbelastung besteht, müssen zum Schutz der Nachtruhe der Be­völkerung und der LKW-LenkerInnen so genannte „lärmarme“ LKW in die Ver­botsregelung einbezogen werden. Dies hat dringend zu erfolgen, da auf EU-Ebene eine Richtlinie im Entscheidungsprozeß ist, die dies nicht mehr zuließe. Im Gegensatz zu Regelungen nach IG-Luft kann damit auch vorsorgend und nicht erst im nachhinein und nur in einzelnen Regionen agiert werden.

Prioritäre Umsetzung eines arbeitsfähigen bundesweiten Kontrollstellennetzes in Zu­sammenarbeit mit den Ländern

Das überfällige „Kontrollpaket“ muß beschleunigt und finanziell aufgewertet werden. Kontrolldichten von 1% bis Ende 2005 und schleichender Ausbau des bisher so gut wie nicht vorhandenen Kontrollstellennetzes ist zuwenig. Anstelle der bisher zwei voll und zwei teilweise funktionsfähigen Kontrollstellen an den Autobahnen sind 20 Vollkon­trollstellen die Untergrenze, um alle wichtigen Verkehrsrelationen zu erfassen. Ein solches bundesweites Netz ausreichend dimensionierter und personell reichlich do­tierter Kontrollstellen muß umgehend realisiert werden. Dieses Kontrollstellennetz muß Investitionsschwerpunkt bei ASFINAG und Ländern werden; um kurzfristig die nötigen Mittel bereitzustellen, muß der Neubau und Ausbau von Transitstraßen demgegenüber zurückgereiht werden.

Weiterentwicklung der LKW-Maut Richtung Schweizer Modell

Die LKW-Maut muß ohne Verbilligung für einzelne LKW-Klassen ökologisiert werden, die bisher ungenutzten Spielräume der geltenden EU-Wegekostenrichtlinie für bessere Verwendung der Mauteinnahmen ist zu nützen, Ausweichstrecken sind einzubeziehen und die Weiterentwicklung der Mautsätze Richtung Schweizer Modell durchzusetzen.

Einbringen einer Klage beim EuGH wegen Nichtumsetzung des primärrechtlich ver­ankerten Ziels der Reduktion der Schadstoffemissionen im LKW-Transit durch Öster­reich um 60% auf dauerhafter und umweltgerechter Grundlage.

2. Darüber hinaus wird die Bundesregierung zur Herbeiführung und Umsetzung aller weiteren Maßnahmen auf europäischer und innerstaatlicher Ebene aufgefordert, die geeignet sind, den LKW-Verkehr und insbesondere den LKW-Fernverkehr in die Schran­ken zu weisen.

Auf europäischer Ebene sind dies beispielsweise:

Nachdrückliches Eintreten für deutliche Verbesserung des Vorschlags der nächsten Wegekostenrichtlinie,

Widerstand gegen Lockerungen bei Wochenend- und Feiertagsfahrverboten sowie beim Tonnagelimit,

Unterbinden sinnloser Tiertransporte,

Widerstand gegen Absichten, im TEN-Netz Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit einzuschränken,

Verwendung der TEN-Mittel für die Schiene und für umweltverträgliche Wasser­straßen­projekte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite