zu einem gemeinsamen Antrag bekannt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenberger: Mit Protokollerklärung! Mit Protokollerklärung! Das vergessen Sie immer!)
Ganz besonders empört bin ich darüber, dass von den Grünen der nationale Schulterschluss eigentlich nur dazu verlassen wird, um die Bundesregierung und die Reform der Österreichischen Bundesbahnen, die unbedingt notwendig ist, anzupatzen (Abg. Mag. Mainoni: So ist es!) und darauf hinzuweisen, dass sie die Reform ablehnen. – In solch einer wichtigen Sache solch einen Schritt zu setzen, das ist für mich völlig unbegreiflich.
Zum Transitvertrag selbst. – Der Herr Bundeskanzler hat es schon erwähnt: Er ist ein Teil des Beitrittsvertrages. So schlecht kann er nicht gewesen sein, denn er ist mit den Stimmen von zwei Dritteln der Österreicher und Österreicherinnen angenommen worden, ist damit also EU-Primärrecht. Wir haben wirklich erreicht, dass die LKW, die jetzt im Transit durch Österreich fahren, vielfach 5 Gramm NOx pro Kilowattstunde emittieren – damals, beziehungsweise im Jahre 1991, hatten sie noch 15,8 Gramm. (Abg. Dr. Lichtenberger: Und das war ein falscher Weg, Herr Kollege!) Also: Es ist sicherlich einiges geschehen.
Wir hören jetzt immer wieder: Warum hat man nicht überlegt, was nachher geschieht? – Als Mitglied der Verhandlungsdelegation in diesen berühmten vier Tagen und drei Nächten, die ich mit Viktor Klima und Alois Mock damals in Brüssel verbracht habe, kann ich Ihnen sagen: Mehr war einfach nicht herauszuholen. Und als man überlegt hat: Was kommt nachher?, so bestand Konsens darüber, dass es zu einer fiskalischen Koordinierung kommen muss: Die Lösung muss auf fiskalischem Gebiet erfolgen (Abg. Dr. Lichtenberger: Deshalb gibt es Steuergeschenke an die Frächter!), dort, wo entsprechende Umweltsensibilität gegeben ist.
Die Europäische Union hat dann – ich habe hier den Auszug aus dem Amtsblatt vom 26. Februar 1997 – den ersten Vorschlag für die neue Wegekostenrichtlinie – die alte war ja vom EuGH aufgehoben worden – gemacht, wonach für umweltsensible Strecken auch externe Kosten angelastet werden können. Wenn Sie mich fragen, wer damals Verkehrsminister war, als das im Rat verhandelt wurde: Es war Dr. Caspar Einem, der Ihnen sicher darüber erzählen kann (Abg. Scheibner: Das hat er schon alles vergessen!); Bundeskanzler war übrigens Mag. Viktor Klima.
Der Widerstand der anderen Länder war so groß, dass am 23. Mai 1997 von all diesen umweltsensiblen Strecken, von denen in diesem Entwurf die Rede war, nur mehr zwei Strecken übrig geblieben sind: die Brennerstrecke und die Mont Blanc–Aostatal-Strecke. – Auch da hat Österreich gesagt: Na gut, nehmen wir das. – Und wenn Sie schauen, wie damals das Abstimmungsverhalten war, dann sehen Sie: Deutschland grundsätzlich dagegen, Italien grundsätzlich dagegen, Frankreich: Wozu brauchen wir das?, und so weiter.
Es ist dann 1998 unter österreichischer Präsidentschaft – Verkehrsminister Caspar Einem, wer Bundeskanzler war, habe ich schon gesagt – ein gemeinsamer Standpunkt erzielt worden. In der neuen Wegekostenrichtlinie, die im Juni 1999 veröffentlicht worden ist, findet sich nichts mehr von umweltsensiblen Strecken – es konnte damals offensichtlich nicht durchgesetzt werden. Also das, worauf wir uns beim Beitrittsvertrag verständigt haben, konnte nicht durchgesetzt werden.
Wenn Sie jetzt der Bundesregierung vorwerfen, dass sie nichts zustande bringt (Abg. Dr. Lichtenberger: Na, na, na! Das ist falsch! Es gibt neue Verhandlungen!), dann fragen Sie bitte Dr. Caspar Einem, wie das damals gelaufen ist. (Abg. Dr. Lichtenberger: Es gibt neue Verhandlungen!) Er wird vielleicht ein unverdächtiger Zeuge sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)