Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 188

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Wahlalters mit 18 aus. Es gibt auch eine aktuelle Market-Umfrage, die am 1. Sep­tem­ber dieses Jahres im „profil“ veröffentlicht wurde. Hören Sie zu! Da heißt es: Nur 17 Pro­zent der Befragten befürworten eine Senkung, 83 Prozent sprachen sich dage­gen aus.

Achten wir doch darauf beziehungsweise fragen wir zuerst nach, ob die Jugendlichen, die 16-Jährigen, das wollen, und nehmen wir das dann als Grundlage.

In sehr vielen Regionen wollen einzelne Jugendliche individuelle Erfahrung sammeln und auch mitgestalten. Beispiele dafür sind: Jugendkonvent, Gemeindeparlament, Kin­der- und Jugendparlament, wo sich Jugendliche individuell, eigenverantwortlich und en­gagiert einbringen können. Außerdem beginnt die volle Rechtsfähigkeit, die volle strafrechtliche Verantwortung mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Niemand denkt daran, diese Grenze zu senken. Rechte und Pflichten sollen sich die Waage halten.

Wenn ich mit gleichaltrigen Freundinnen meiner 16-jährigen Tochter über Anforde­run­gen, die an sie gerichtet sind, diskutiere, stellen sich für mich einige Fragen. Denken Sie einmal daran, was wir unseren Jugendlichen noch alles zumuten wollen: Ein Studium ist zu wenig, Doppelstudium, mindestens drei Sprachen, und zwar möglichst mit einem Auslandsaufenthalt, Aufbau des sozialen Netzes, Beziehungsaufbau, Sport, Hobbys, und dann soll, wenn es nach Ihnen geht, noch Zeit für politische Information, politisches Engagement aufgewendet werden. Bleibt da noch Zeit zum Jungsein?

Unter Jungsein verstehe ich: ausprobieren wollen, sich nicht permanent entscheiden zu müssen, auch nicht für alles Verantwortung zu tragen, sich einfach unbeschwert und frei zu fühlen. Als christlich-soziale Volkspartei wollen wir unseren Jugendlichen das ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.52

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vorgenommen werden.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 277 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zu­stim­mung. – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen. (E 27.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 278 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Bericht mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen wurde.

21. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (248 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (279 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Entschließungsantrag 193/A (E) der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (280 d.B.)

 


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