Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 189

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23. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Entschließungsantrag 194/A (E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbes­serungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (281 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangen wir als Nächstes zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Daher gehen wir sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


18.54

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Der Regierungsvorlage bezüglich Reparatur des Kinderbetreuungsgeldgesetzes stimmen wir selbstverständlich zu. Das ist eine längst überfällige Korrektur, die in dieser Form natürlich einen Sinn hat. Aus unserer Perspektive gibt es allerdings einen Reparaturbedarf beim Kinderbetreuungsgeld und rund um das Kinderbetreuungsgeld, der bei weitem mit dieser Maßnahme nicht ge­deckt wird.

Seit einigen Tagen liegt ein Bericht der OECD vor, der der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Österreich ein schlechtes Urteil ausstellt. Die OECD meint, dies sei in Öster­reich besonders schwierig, und schlägt auch einen Maßnahmenkatalog vor, wie man diese Situation verbessern könnte, zum Beispiel indem ein Recht auf Teilzeit eingeführt wird, das Kindergeld flexibilisiert wird, die Zuverdienstgrenze überdacht wird, der Kün­digungsschutz angepasst wird und die Kinderbetreuung ausgebaut wird.

All das sind Maßnahmen, Schritte, die wir seit langem fordern (Abg. Steibl: Das hättet ihr aber schon lange machen können!) und die in unserem Antrag auch enthalten sind, und all das sind Punkte, bei denen wir uns gemeinsam – Sie mit uns – aufraffen könnten, einen Schritt weiterzukommen und sie umzusetzen, wobei wir natürlich beim Recht auf Teilzeit davon ausgehen, dass das ein tatsächlicher Rechtsanspruch sein muss, von dem diejenigen Gebrauch machen können, die das wollen und auch brauchen, und nicht nur ein verschwindender Anteil, so wie das Ihre Regelung, die Sie jetzt vornehmen wollen, vorsieht.

Was die Flexibilisierung betrifft, so geht es darum, ein maßgeschneidertes Modell für Eltern anbieten zu können, das Freiraum schafft, das die Möglichkeit bietet, Kindergeld so zu konsumieren, wie es der jeweiligen Lebenssituation entspricht. Die OECD schlägt vor, dass diejenigen, die das Kindergeld kürzer in Anspruch nehmen, dafür einen höheren Betrag in diesem Zeitraum erhalten sollen. Das entspricht exakt dem Modell, das auch wir in unserem Antrag vorschlagen.

Die Zuverdienstgrenze sollte unserer Meinung nach aufgehoben werden. Insofern unter­stützen wir natürlich auch den Antrag der Grünen. Es ist auch Bestandteil unseres Antrags, weil es eine Systemänderung gegeben hat. Das Kindergeld ist im Unterschied zum alten Karenzgeld kein Ersatz für einen Einkommensverlust mehr, sondern eine Transferleistung, und daher ist die Zuverdienstgrenze nicht plausibel und argu­men­tierbar. Außerdem ist es nach der Pensionsreform, die Sie vorgenommen haben, umso wichtiger, gute Monate zu sammeln, und es darf auch für Frauen keine Hindernisse geben, gute Monate zu sammeln, auch während sie Kindergeld beziehen.

Kündigungsschutz ist ein sehr wichtiger Punkt. Da klaffen die Bezugsdauer des Kin­dergeldes und die Zeit, in der man vom Arbeitsplatz her geschützt ist, auseinander. Es


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