Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 193

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den konnte. Sie hat auch festgestellt, dass die Anhebung der Zuverdienstgrenze ein Verdienst derer ist, die das Kindergeld eingeführt haben. – Und das ist nicht stark genug hervorzustreichen.

Und wenn man jetzt davon ausgeht, dass man eine Sache dann noch weiter verbes­sern kann, wenn man das Ursprüngliche nicht aus den Augen verliert, die Absicht, die zugrunde lag, dann weise ich auch zurück, dass es sich jetzt um eine Reparatur han­delt. Der Anlass dieses Gesetzes ist: Man hat einfach die Möglichkeit ausgedehnt, Un­tersuchungen nachzureichen. Das ist in keiner Weise eine Reparatur, man schließt nur Härtefälle aus, die entstehen konnten, wenn jemand – wie auch in anderen Fällen – mit der Bürokratie nicht im Reinen ist.

Ich stelle fest, dass es auch immer unser Anliegen war, die Zuverdienstgrenze so weit wie möglich wegzubringen. Das ist sicher nicht vom Tisch, und das ist auch ein großer Vorteil. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der ursprüngliche Ansatz war, die Betreuung sicherzustellen, und zwar dem Prinzip der Wahlfreiheit folgend, und zwar nicht der Wahlfreiheit zwischen einzelnen Betreu­ungs­einrichtungen – es darf auf keinen Fall jetzt zugelassen werden, dass das so degeneriert und auf das verkürzt wird –, sondern der Wahlfreiheit über alle Biographie­vorstellungen, die Frauen haben. Das heißt, Beruf und Familie zu vereinbaren oder aber sich dem Beruf zu widmen und die Betreuung vollkommen außer Haus zu geben oder aber auch – und dafür breche ich immer eine Lanze, weil ich mich weigere, diese Tätigkeit abqualifiziert zu sehen – die kleinen Kinder gänzlich eine Zeit lang oder überhaupt selbst zu betreuen.

Das ist keine minderqualifizierte Tätigkeit, sodass Vater und Mutter sich diese sozu­sagen einander zuschieben müssten und wir auf jeden Fall darauf achten müssten, dass nur ja niemand in die Verlegenheit kommt, das selbst zu tun. Ich sage Ihnen: Sie müssen einmal mit den Menschen am Land reden, die sehen da weniger einen Zwang zurück zum Herd, sondern finden vielmehr, dass ihnen jetzt Gott sei Dank der Zwang an die Supermarktkassa für die ersten zweieinhalb Lebensjahre des Kindes nicht gebo­ten wird. Ich sehe den Nachteil nicht, dass kleine ... (Abg. Sburny: Sie müssen aber sehen, wie das mit der Pension und Versicherung ist!)

Ja, dass es in unserem Pensionsrecht nach wie vor einen Nachteil bringt – wogegen diese Regierung allerdings schon ein bisschen vorgearbeitet hat –, wenn man Kinder hat, ist überhaupt ein Absurdum, ein absolutes Paradoxon, denn das Erziehen von Kindern sichert ja die Pensionen. Ich bin absolut dafür, dass aus diesem Nachteil vielmehr ein Vorteil gemacht wird, und werde mich auch immer dafür einsetzen.

Die Lösung kann nicht sein, dass ich, weil das Erziehen von Kindern Nachteile bringt, sage: Liebe Frauen, ich nehme euch das ab und ihr lasst euch in den Erwerbsprozess eingliedern, auch wenn ihr eigentlich lieber eine Zeit lang eure Kinder selbst betreut hättet. – Der Ansatz kann ja nur sein: Ich schaffe die Nachteile, die die Kinder­erzie­hung mit sich bringt, aus der Welt. (Abg. Sburny: Zum Beispiel die niedrigen Ein­kom­men von Frauen!) Und das ist unser Ansatz, und zwar so, dass es jeder halten kann, wie er will! – Ich habe so wenig Redezeit, ich kann nicht auf alles eingehen.

Nun zur OECD-Studie – erschüttert mich nicht besonders. Die OECD ist eine Orga­nisation, die sich vor allem mit Wirtschaft und damit auch mit Profit beschäftigt. Es ist mir klar: Die hätte am liebsten auch bei hoher Arbeitslosigkeit möglichst viele Leute im Erwerb oder einen Erwerb suchend, um das Arbeitskräftepotential zu erhöhen.

Wenn ich feststelle, dass Frauen sagen: Ich bin gerne etwas länger bei meinem Kind geblieben!, dann kümmert es mich nicht, wenn die OECD sagt, dass die Zeit, die Frauen mit ihren Kindern verbringen – das war ja gewünscht! –, länger geworden ist.

 


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