Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 194

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Wahlfreiheit ist ganz bestimmt der Ansatz, der am meisten gerecht wird (Abg. Öllinger: Aber nicht, wenn es eine leere Formel ist!) – und deswegen auch im Hinblick auf die Betreuung von Kindern nach dieser ersten Kleinkinderphase in den Bundesländern. Genau das zeigt ja – und damit schließe ich jetzt –, wie wichtig es wäre, das nicht ideologisch zu nehmen.

Ich darf auf das Beispiel von Hamburg verweisen: Hamburg ist eine mit absoluter sozial­demokratischer Mehrheit regierte Stadt. (Abg. Öllinger: Gewesen!) Gewesen. Sind Sie jetzt dabei? Auf jeden Fall ist es eine linke Mehrheit.

Die haben sich gesagt: Wir haben soundso viel Geld zur Verfügung, es wird immer we­niger, wir müssen es effizient nützen. Wie machen wir das mit der Kindererziehung? Das heißt, wir müssen sie so flexibel und an die Ansprüche der Eltern angepasst wie möglich organisieren, was tun wir also? – Wir geben den Eltern das Geld in die Hand – siehe Kindergeld –, wir schaffen eine Kita-Card, eine so genannte Kindertages­heim­karte, und rechnen damit – und das ist auch aufgegangen –, dass sich, da die Eltern als Kunden auftreten, die Einrichtungen am Bedarf der Eltern orientieren müssen und damit ein Optimum an Effizienz, an Eltern- und auch Kinderverträglichkeit entsteht. – Das wäre der Ansatz, der auch Ihnen nahe zu legen wäre, denn das ist der Ansatz, der den Eltern, den Familien, den Kindern nützt, die eine gute Betreuung wollen – außer Haus, zu Hause, aber auf jeden Fall ohne Nachteil für die Familien! (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.14

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

 


19.14

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Kollegin Rosenkranz, der Unterschied zu Hamburg ist, dass in Hamburg (Ruf bei den Frei­heitlichen: Die Nächte lang sind!) mit solch einer Karte etwas eingekauft werden kann, nämlich eine Einrichtung. Es müssen aber zunächst einmal Einrichtungen da sein, um überhaupt eine Karte einlösen zu können. – Und genau das ist ja das Problem des Kinderbetreuungsgeldes, wo überhaupt nicht daran gedacht wird, Ein­richtungen zu schaffen, sodass man mit diesem Geld genau das nutzen kann, was vernünftigerweise – zumindest „vernünftigerweise“ aus unserer Sicht und auch aus der Sicht der OECD – angeboten werden muss, um Berufstätigkeit und Kind zu verbinden. Da unterliegen Sie eben einem sehr, sehr großen Trugschluss.

Das Erziehen von Kindern ist wichtig – das wissen wir alle –, und ich sage auch dazu: auch die Anerkennung für Pensionszeiten. Aber eines darf auch nicht passieren – da­gegen verwahre ich mich, und ich stelle mich schützend vor die vielen berufstätigen Mütter –: dass wir darauf vergessen und berufstätige Mütter – gerade auch berufstätige Mütter mit kleinen Kindern – womöglich dann diejenigen wären, die zwar die Beiträge leisten, aber keine Anerkennung finden. Das wäre der verkehrte Weg!

Ich möchte noch ein paar Worte über den Zwang verlieren, der da jetzt auch von Kol­legin Steibl formuliert wurde – „sozialistischer Zwang“, haben Sie gesagt. Ich erzähle Ihnen jetzt, wie Ihr Zwang ausschaut.

Kinderbetreuungsgeld 2003, Österreich: Eine Verkäuferin verdient 1 000 €, sie ist vollzeitbeschäftigt, bekommt ein Kind. Nach einem Jahr möchte sie gerne wieder be­rufs­tätig sein, Teilzeit, mehr lässt die Kinderbetreuungssituation nicht zu. – Sie wird ge­nau jene sein, die nicht Ihrem Gesetz – zumindest nicht dem, was jetzt in Begut­achtung ist – entspricht, sie wird keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit haben, weil sie in einem kleinen Unternehmen beschäftigt ist mit, sagen wir, fünf Beschäftigten. Sie wird


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