wahrscheinlich dort stehen und ... (Abg. Steibl: Das ist nur ein Beispiel, das nicht nachvollziehbar ist!) – Nein, das ist nachvollziehbar! Die vielen, vielen Verkäuferinnen sind in solchen Situationen!
Die zweite Frau, eine Frau mit mittlerem Einkommen, bekommt ein Kind, möchte auch nach einem Jahr zurück; sie könnte zwar Teilzeit arbeiten, aber ganz egal, ob Teilzeit oder nicht Teilzeit, sie fällt jedenfalls über die Zuverdienstgrenze. Sie wird lediglich vor der Entscheidung stehen: Bleibe ich ganz zu Hause und verliere damit auch meinen Fuß im Unternehmen, oder verzichte ich zur Gänze aufs Kindergeld? – Das sind Ihre Wahlfreiheiten! Da bedankt sich frau in Österreich sehr herzlich.
Ich rate Ihnen wirklich sehr und lege Ihnen
sehr ans Herz: Nehmen Sie unseren Entschließungsantrag ernst, und verschließen
Sie nicht die Augen vor der realen Situation der österreichischen Frauen, der
österreichischen Familien! (Abg. Steibl: Eine Verkäuferin mit
1 000 € ist unter der Zuverdienstgrenze!)
Sie waren immer diejenigen, die genau Familienpolitik in ein unglaubliches ideologisches Dogma gestellt haben. (Abg. Steibl: Das ist eine Feststellung, die nicht stimmt!) Entfernen Sie sich davon, und entsprechen Sie den Lebenssituationen der österreichischen Familien! (Beifall bei der SPÖ.)
19.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
19.17
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Sehr geehrte Mütter und Väter – um die geht es ja heute! Wie bereits angesprochen, sind die vorgenommenen Abänderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz zu begrüßen. Das Prinzip des Gesundheitsschutzes für Kinder bleibt in jedem Fall aufrecht, und das ist gut so.
Im Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wird Folgendes kritisiert – ich zitiere wörtlich –:
„Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur Welt bringen, Frauen mit mehreren Kindern und Frauen mit geringeren Arbeitsentgelten ziehen sich nun längere Zeit aus dem Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme von Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch die Väter. Damit wurde bisher weder das Ziel einer Ausweitung der Beschäftigung von Frauen mit kleineren Kindern erreicht, noch das einer faireren Aufteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Eltern.“ – Zitatende.
Uns von der ÖVP ist die von Ihnen in diesem
Antrag geforderte Wahlfreiheit der Eltern sehr wichtig, jedoch kann das Ziel,
den Frauenbeschäftigungsanteil zu erhöhen, nicht so ausarten, dass gerade
jungen Müttern quasi ein schlechtes Gewissen gemacht wird, wenn sie ihre
eigenen Kinder in den wichtigsten, prägenden Lebensjahren selbst betreuen. (Abg. Mag. Prammer: Was sagen Sie damit? Welche Botschaft senden Sie aus?)
Gerade ich als Sozialarbeiterin und Psychotherapeutin weiß auch, wie wichtig in dieser Zeit eine gleich bleibende familiennahe Betreuung und ein kontinuierlicher Tagesablauf – auf das Kind abgestimmt – sind. Das Vertrauen der Eltern vorausgesetzt, ist bei unter 3-Jährigen Tagesmütter-Betreuung beziehungsweise die Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung einer Betreuung in Institutionen vorzuziehen (Abg. Mag. Prammer: Wo bleibt denn da die Wahlfreiheit?), aber natürlich – genau das ist die Wahlfreiheit, liebe Kollegin! – soll auch Müttern oder Vätern, die rasch wieder ins Berufsleben einsteigen wollen oder müssen, kein Vorwurf gemacht werden. – Wenn