Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 195

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wahrscheinlich dort stehen und ... (Abg. Steibl: Das ist nur ein Beispiel, das nicht nachvollziehbar ist!) – Nein, das ist nachvollziehbar! Die vielen, vielen Verkäuferinnen sind in solchen Situationen!

Die zweite Frau, eine Frau mit mittlerem Einkommen, bekommt ein Kind, möchte auch nach einem Jahr zurück; sie könnte zwar Teilzeit arbeiten, aber ganz egal, ob Teilzeit oder nicht Teilzeit, sie fällt jedenfalls über die Zuverdienstgrenze. Sie wird lediglich vor der Entscheidung stehen: Bleibe ich ganz zu Hause und verliere damit auch meinen Fuß im Unternehmen, oder verzichte ich zur Gänze aufs Kindergeld? – Das sind Ihre Wahlfreiheiten! Da bedankt sich frau in Österreich sehr herzlich.

Ich rate Ihnen wirklich sehr und lege Ihnen sehr ans Herz: Nehmen Sie unseren Ent­schließungsantrag ernst, und verschließen Sie nicht die Augen vor der realen Situation der österreichischen Frauen, der österreichischen Familien! (Abg. Steibl: Eine Verkäu­ferin mit 1 000 € ist unter der Zuverdienstgrenze!)

Sie waren immer diejenigen, die genau Familienpolitik in ein unglaubliches ideologi­sches Dogma gestellt haben. (Abg. Steibl: Das ist eine Feststellung, die nicht stimmt!) Entfernen Sie sich davon, und entsprechen Sie den Lebenssituationen der österreichi­schen Familien! (Beifall bei der SPÖ.)

19.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rie­ner. – Bitte.

 


19.17

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Sehr geehrte Mütter und Väter – um die geht es ja heute! Wie bereits angesprochen, sind die vorgenom­menen Abänderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz zu begrüßen. Das Prinzip des Gesundheitsschutzes für Kinder bleibt in jedem Fall aufrecht, und das ist gut so.

Im Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungs­geldgesetzes wird Folgendes kritisiert – ich zitiere wörtlich –:

„Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur Welt bringen, Frauen mit mehreren Kin­dern und Frauen mit geringeren Arbeitsentgelten ziehen sich nun längere Zeit aus dem Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme von Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch die Väter. Damit wurde bisher weder das Ziel einer Ausweitung der Beschäftigung von Frauen mit klei­neren Kindern erreicht, noch das einer faireren Aufteilung der Betreuungsarbeit zwi­schen den Eltern.“ – Zitatende.

Uns von der ÖVP ist die von Ihnen in diesem Antrag geforderte Wahlfreiheit der Eltern sehr wichtig, jedoch kann das Ziel, den Frauenbeschäftigungsanteil zu erhöhen, nicht so ausarten, dass gerade jungen Müttern quasi ein schlechtes Gewissen gemacht wird, wenn sie ihre eigenen Kinder in den wichtigsten, prägenden Lebensjahren selbst betreuen. (Abg. Mag. Prammer: Was sagen Sie damit? Welche Botschaft senden Sie aus?)

Gerade ich als Sozialarbeiterin und Psychotherapeutin weiß auch, wie wichtig in dieser Zeit eine gleich bleibende familiennahe Betreuung und ein kontinuierlicher Tages­ablauf – auf das Kind abgestimmt – sind. Das Vertrauen der Eltern vorausgesetzt, ist bei unter 3-Jährigen Tagesmütter-Betreuung beziehungsweise die Betreuung in der ge­wohnten häuslichen Umgebung einer Betreuung in Institutionen vorzuziehen (Abg. Mag. Prammer: Wo bleibt denn da die Wahlfreiheit?), aber natürlich – genau das ist die Wahlfreiheit, liebe Kollegin! – soll auch Müttern oder Vätern, die rasch wieder ins Be­rufsleben einsteigen wollen oder müssen, kein Vorwurf gemacht werden. – Wenn


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite