Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 206

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gehen. – Die Zuverdienstgrenze liegt bei 14 000 €. Ich weiß nicht, wie Frau Prammer das ausgerechnet hat! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Man braucht ja eigentlich nur die Eltern zu fragen, ob sie das Kindergeld wirklich als Bevormundung empfinden, und man braucht die Eltern nur zu fragen, ob sie dieses Kinderbetreuungsgeld als Drang zurück zum Herd emp­finden.

Die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition sollen endlich verstehen, dass die Frauen und die Familien kein Rezept zum Glücklichsein brauchen – schon gar nicht von uns Politikern. Die Politik ist dazu da, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Frauen frei entscheiden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Viele Menschen lieben ihren Job – das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst ist –, viele Menschen gehen arbeiten, weil sie das Geld brauchen, und viele Menschen wollen zu Hause bei ihren Kindern bleiben. Wir Politiker sind dazu da, diesen Müttern und Vätern das zu ermöglichen. Mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung sichern wir dies noch besser ab – für alle Mütter und für alle Väter in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.58

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lichtenegger. – Bitte.

 


19.58

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Eine Frau hat diese Diskussion eingeleitet, ein Mann schließt sie ab. – Dass wir die Sozial­kompetenz in diese Bundesregierung mit einbringen, hat man in dieser Diskussion schon erkennen können. Ich möchte nur noch ganz kurz etwas zu der vorliegenden Gesetzesänderung sagen.

Damit man das volle Kinderbetreuungsgeld erhält, muss man zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachweisen. Bisher war es so, dass man, wenn man das bis zum 18. Lebensmonat des Kindes nicht gemacht hat, ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur die Hälfte des Kinderbetreuungsgeldes bekommen hat. Neu ist jetzt, dass man den Nachweis für diese zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen auch nachträglich erbrin­gen kann, man bekommt immer das volle Kindergeld.

In diesem Sinne wünsche ich noch (Ruf: Frohe Weihnachten!), nein, nicht frohe Weih­nachten, sondern einen schönen Abend. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.59

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 248 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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