Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 207

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 280 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­spre­chendes Zeichen. (Einige der Abgeordneten der SPÖ stehen. – Abg. Scheibner: Wie tun wir jetzt bei der SPÖ?) – Na? Ist egal.

Auf jeden Fall ist es die Mehrheit und damit angenommen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 281 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. (Unruhe im Saal. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­spre­chendes Zeichen. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung SPÖ –: Probieren wir es noch einmal?) – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Regierungsvorlage (208 d.B.): Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe (262 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.01

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Die Todesstrafe ist in der politischen Diskussion in Österreich Gott sei Dank kein kontroverses Thema. Es herrscht, und darüber sind wir glücklich, Konsens darüber, dass die Todesstrafe ein ungeeignetes Rechtsmittel darstellt.

Österreich hat wie bei vielen anderen Menschenrechtsangelegenheiten auch hier eine weltweite Vorreiterrolle inne. So besteht kein Umsetzungsbedarf des 13. Protokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dass die vollstän­dige Abschaffung der Todesstrafe auch in so genannten Kriegszeiten auf der Ebene des Europarates zum Ziel hat, denn die Todesstrafe ist in Österreich schon 1968 dank der verdienstvollen Arbeit von der Regierung Klaus abgeschafft worden.

Wir von der ÖVP treten für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein. Dies steht im Einklang mit unserer Weltanschauung und unserer christlichen Einstellung. Noch im­mer gilt es in vielen Staaten als Recht, Menschen zu töten, um so das Verhalten anderer zu beeinflussen.

Die Todesstrafe wird in vielen Staaten, wie zum Beispiel im Iran oder in China sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika, vollzogen. So wurden im Jahr 2002 81 Prozent aller Hinrichtungen allein in diesen drei Ländern durchgeführt. In China wurden Zahlen von amnesty international zufolge mindestens 1 060 Personen hingerichtet. Die Dun-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite