Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 32

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Mehrheit will, dann sind wir notgedrungen auch dafür. Uns sind zwar die Arbeitsplätze kein Anliegen, uns ist das Wachstum kein Anliegen, aber wenn es eine Mehrheit dafür gibt, dann waren wir schon immer dafür. – Beschwindeln, beschummeln, schlawinern! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Präsident! Ist das nicht ordnungsrufverdächtig?) Das ist Ihre Außenpolitik, die Sie zu Lasten Österreichs verfolgen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das gehört auch zur Frage des Kommissars und zu den Erwartungshaltungen, die hier formuliert werden. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin schon fer­tig. – Stellen Sie sich bitte nicht mit dem Weihrauchkessel hierher und sagen Sie nicht, dass das die beste Außenpolitik aller Zeiten sei! Ein Desaster liegt hier auf dem Tisch! Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

9.37

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Re­dezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.37

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Was haben Sie gesagt, Herr Kollege Cap? – Beschwindeln, beschummeln, schlawinern, und das noch im Zusammenhang mit der Neutralität beziehungsweise der Sicherheitspolitik dieser Bundesregierung.

Herr Kollege Cap, für wie kurzzeitig halten Sie unser Gedächtnis? (Rufe bei der SPÖ: Sehr!) – Das glaube ich Ihnen, dass Sie das glauben, denn sonst dürften Sie den Vor­wurf nicht einmal in den Mund nehmen, dass seit dem Jahr 2000 die österreichische Bundesregierung die Neutralität aushöhlen oder abschaffen will.

Meine Damen und Herren! Apropos beschwindeln, schlawinern und beschummeln: 1999 wurde eine Verfassungsänderung hier im Hohen Haus mit der Mehrheit einer SPÖ-geführten Bundesregierung beschlossen. Was steht im Artikel 23f, meine Damen und Herren? – Beschlüsse des Europäischen Rates zu einer gemeinsamen Verteidi­gung der Europäischen Union sowie zu einer Integration der Westeuropäischen Union sind mittels Verfassungsgesetz zu fassen. (Oh-Rufe bei der ÖVP und den Freiheit­li­chen.)

Also: Die gemeinsame Verteidigung der Europäischen Union ist in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Die Vorstufe zu dieser von Ihnen vorweggenommenen gemeinsamen Verteidigung ist die Beistandsgarantie, die jetzt diskutiert wird, meine Da­men und Herren!

Was steht im Artikel 23f bei Beschlüssen betreffend Kampfeinsätze bei der Krisen­bewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen? – Kampfeinsätze inklu­sive friedensschaffender Maßnahmen sind laut österreichischer Bundesverfassung zu­lässig, was 1999 von der SPÖ-geführten Bundesregierung beschlossen wurde. – Be­schwindeln, beschummeln und schlawinern! Das ist unvereinbar mit der ernst genom­menen völkerrechtlichen dauernden Neutralität. Haben Sie damals die Bevölkerung gefragt, ob sie damit einverstanden ist? – Nein! Sie haben gesagt, das sei alles ver­einbar. Wenn man die Bedingungen des UNO-Mandates als Voraussetzung für Kampf­einsätze zur Friedensschaffung sucht, dann sucht man in der österreichischen Bundes­verfassung vergeblich danach. (Abg. Jakob Auer: Das schaut nicht gut aus!)

Herr Kollege Cap, zu Ihrem „beschwindeln, beschummeln, schlawinern“: Wer der größte Schlawiner hier ist, das sei einmal dahingestellt und der Beurteilung des Zu­hörers überlassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Alle Wahlen wieder versucht die SPÖ, mit der Neutralität Parteipolitik zu machen, und das ist unverantwortlich. Bundespräsidentenwahlen ste­hen an, und ich weiß, da wird das wieder ein Thema sein. Aber geben Sie doch ehrlich


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