Österreich war im wesentlichen seit dem
2. Weltkrieg in eine europäische geographische Randlage gedrängt,
zunächst als Land am Eisernen Vorhang, dann an der EU-Außengrenze. Jetzt wird
Österreich wieder seinen angestammten Platz in der Mitte Europas einnehmen. Die
Einbeziehung jener Staaten, die durch die Geschichte des 20. Jahrhunderts
daran gehindert waren, ihren Platz in Europa einzunehmen und das große
Friedens-, Sicherheits- und Stabilitätsprojekt der europäischen Integration
liegen daher im ureigensten Interesse Österreichs und werden ausdrücklich
begrüßt.
Zugleich ist aber klar, dass dieser
Schritt nicht das Ende des Beitrittsprozesses, sondern nur das Ende der
ersten, wenngleich sehr umfangreichen und wichtigen Etappe auf dem Weg zur
vollen Integration der neuen Mitgliedstaaten darstellt. Österreich hat diese
Herausforderung angenommen und gerade in wirtschaftlicher Hinsicht schon erhebliche
Anstrengungen zur Vorbereitung geleistet. Auf allen Ebenen, in allen Bereichen
und in allen Mitgliedstaaten – ob alt oder neu – ist die europäische
Partnerschaft zu leben. Aber auch nach den umfassenden Vorbereitungsarbeiten
und den ausgehandelten Übergangsbestimmungen etwa im Bereich des Arbeitsmarktes
und bestimmter Dienstleistungen sind weitere Schritte zu setzen, um die noch
bevorstehenden Anpassungen an die veränderten politischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ebenfalls erfolgreich zu gestalten.
Besonders
wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind:
Grenzüberschreitende
Sicherheitskooperation und Polizeizusammenarbeit
Im Zuge des Jahres 2003 wurde die
grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten im
Rahmen der Sicherheitspartnerschaften und im Hinblick auf den am
1. Mai 2004 erfolgenden Beitritt dieser Staaten zur europäischen Union
stark ausgebaut. Dabei erfolgte die Schwerpunktsetzung insbesondere im Bereich
der Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei. In einem verbundenen
Ansatz zwischen den Fremden-, Asyl- und Kriminalpolizeibehörden wurde dabei auf
allen Ebenen polizeilichen und verwaltungsbehördlichen Handelns ein hohes
Niveau erreicht.
Im Bereich der Weiterentwicklung der
rechtlichen Möglichkeiten für die grenzüberschreitende Polizeikooperation
wurden Staatsverträge mit der Bundesrepublik Deutschland und Slowenien bereits
ausgehandelt und am 10. November 2003 bzw. am
28. Oktober 2003 unterzeichnet. Mit den Nachbarstaaten Slowakei,
Ungarn und Tschechische Republik werden die Verhandlungen zum Abschluss von
Staatsverträgen derzeit geführt.
Klar ist auch, dass die
Schengen-Außengrenze und damit die Grenzkontrollen solange erhalten bleiben,
bis die polizeiliche Zusammenarbeit und die Sicherheitsstandards in den beitretenden
Nachbarländern das erforderliche Niveau erreicht haben.
Ausbau der Regionalen Partnerschaft
Die Regionale Partnerschaft mit unseren
Nachbarstaaten Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn sowie mit
dem kulturellen Nachbarn Polen ist die logische Konsequenz einer bereits auf
vielen Ebenen bestehenden engen Kooperation mit diesen Staaten. Mit dem
Beitritt dieser Staaten zur Europäischen Union erreicht die Regionale
Partnerschaft nunmehr die Phase der Definition und Durchsetzung gemeinsamer
Interessen innerhalb der EU. Die Regionale Partnerschaft ordnet sich damit in jenes
vielschichtige Geflecht von Netzwerken ein, die in ihrer Gesamtheit die Beziehungen
zwischen den Mitgliedstaaten der EU tragfähiger machen. Die erfolgreiche
Koordination in bezug auf die EU-Verfassung unter den Regionalen Partnern und anderen
gleichgesinnten Mitgliedstaaten ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Zusammenarbeit
in diesem Rahmen funktionieren kann und soll.