Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 89

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Österreich war im wesentlichen seit dem 2. Weltkrieg in eine europäische geogra­phische Randlage gedrängt, zunächst als Land am Eisernen Vorhang, dann an der EU-Außengrenze. Jetzt wird Österreich wieder seinen angestammten Platz in der Mitte Europas einnehmen. Die Einbeziehung jener Staaten, die durch die Geschichte des 20. Jahr­hunderts daran gehindert waren, ihren Platz in Europa einzunehmen und das große Friedens-, Sicherheits- und Stabilitätsprojekt der europäischen Integration liegen daher im ureigensten Interesse Österreichs und werden ausdrücklich begrüßt.

Zugleich ist aber klar, dass dieser Schritt nicht das Ende des Beitrittsprozesses, son­dern nur das Ende der ersten, wenngleich sehr umfangreichen und wichtigen Etappe auf dem Weg zur vollen Integration der neuen Mitgliedstaaten darstellt. Österreich hat diese Herausforderung angenommen und gerade in wirtschaftlicher Hinsicht schon er­hebliche Anstrengungen zur Vorbereitung geleistet. Auf allen Ebenen, in allen Be­reichen und in allen Mitgliedstaaten – ob alt oder neu – ist die europäische Partner­schaft zu leben. Aber auch nach den umfassenden Vorbereitungsarbeiten und den ausgehandelten Übergangsbestimmungen etwa im Bereich des Arbeitsmarktes und bestimmter Dienstleistungen sind weitere Schritte zu setzen, um die noch bevorste­henden Anpassungen an die veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen ebenfalls erfolgreich zu gestalten.

Besonders wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind:

Grenzüberschreitende Sicherheitskooperation und Polizeizusammenarbeit

Im Zuge des Jahres 2003 wurde die grenzüberschreitende polizeiliche Zusam­men­arbeit mit den Nachbarstaaten im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften und im Hin­blick auf den am 1. Mai 2004 erfolgenden Beitritt dieser Staaten zur europäischen Union stark ausgebaut. Dabei erfolgte die Schwerpunktsetzung insbesondere im Be­reich der Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei. In einem verbun­denen Ansatz zwischen den Fremden-, Asyl- und Kriminalpolizeibehörden wurde dabei auf allen Ebenen polizeilichen und verwaltungsbehördlichen Handelns ein hohes Niveau erreicht.

Im Bereich der Weiterentwicklung der rechtlichen Möglichkeiten für die grenzüber­schreitende Polizeikooperation wurden Staatsverträge mit der Bundesrepublik Deutschland und Slowenien bereits ausgehandelt und am 10. November 2003 bzw. am 28. Oktober 2003 unterzeichnet. Mit den Nachbarstaaten Slowakei, Ungarn und Tsche­chische Republik werden die Verhandlungen zum Abschluss von Staatsverträ­gen derzeit geführt.

Klar ist auch, dass die Schengen-Außengrenze und damit die Grenzkontrollen solange erhalten bleiben, bis die polizeiliche Zusammenarbeit und die Sicherheitsstandards in den beitretenden Nachbarländern das erforderliche Niveau erreicht haben.

Ausbau der Regionalen Partnerschaft

Die Regionale Partnerschaft mit unseren Nachbarstaaten Slowakei, Slowenien, Tsche­chische Republik und Ungarn sowie mit dem kulturellen Nachbarn Polen ist die logi­sche Konsequenz einer bereits auf vielen Ebenen bestehenden engen Kooperation mit diesen Staaten. Mit dem Beitritt dieser Staaten zur Europäischen Union erreicht die Re­gionale Partnerschaft nunmehr die Phase der Definition und Durchsetzung gemeinsamer Interessen innerhalb der EU. Die Regionale Partnerschaft ordnet sich damit in jenes vielschichtige Geflecht von Netzwerken ein, die in ihrer Gesamtheit die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU tragfähiger machen. Die erfolg­reiche Koordination in bezug auf die EU-Verfassung unter den Regionalen Partnern und anderen gleichgesinnten Mitgliedstaaten ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Zusammenarbeit in diesem Rahmen funktionieren kann und soll.

 


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