Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 113

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es fehlen die nationalen Regelungen für die Wegekostenrichtlinie, wie Nachtfahrverbot, keine Ausnahmen bei Wochenendfahrten. Vor allem fehlt die Forderung nach einem gemeinsamen österreichischen Standpunkt für diese EU-Wegekostenrichtlinie, nämlich dass das in einem absehbaren Zeitraum – zum Beispiel bis 30. April – auch tatsächlich umgesetzt werden muss. – Dadurch, dass das nicht enthalten ist und dieser Antrag so schwammig und unpräzise ist, kann die sozialdemokratische Parlamentsfraktion dem nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Antrag behandelt die Erweiterung der Europäischen Union. – Darin ist der Bereich Maßnahmen für den Arbeitsmarkt völlig ausgeblendet, was aber ganz bedeutend ist angesichts der Rekordarbeitslosigkeit, die es in Österreich seit 1950 gibt, und angesichts der Arbeitslosigkeit, die es in den Beitrittsländern gibt.

Es fehlt auch der gesamte Aspekt der notwendigen Novellierung des Ausländerbe­schäf­ti­gungsgesetzes bezüglich Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit – auch das ist ausgeblendet.

Weiters ist der Gedanke der Regionalen Partnerschaft enthalten – wiederum ent­hal­ten –, der bis zum heutigen Tag in Wirklichkeit als Form und Einrichtung nicht existiert hat, der aber zugleich auch die Wurzel des Problems ist, warum wir uns bei vielen Fragen in der Europäischen Union bislang nicht durchgesetzt haben. Man glaubt, auch gegen den Willen der jetzigen Beitrittsländer und ehemaligen Kronländer der Habsbur­germonarchie, gegen das sich anscheinend herausbildende Kerneuropa zu Felde ziehen zu können. Es wird von Konsultation, Lobbying und gemeinsamen Interessen gesprochen. Mir ist gar nicht bewusst, dass diese Beitrittsländer willig sind, sich von Österreich quasi führen zu lassen. – Daher können wir auf Grund der vorhin genannten Punkten diesem Antrag der Regierungsparteien nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme zum dritten Antrag der Regierungsparteien betreffend die Anti-Atompolitik, der zu den besonders schwachen Anträgen gehört. In Wirklichkeit hat sich die Re­gierung längst von der Nullvariante verabschiedet, und der Melker Prozess ist längst kein Prozess mehr, sondern gescheitert.

Es musste auch heute von Seiten der Regierungsbank zugegeben werden, dass die EURATOM-Revisionskonferenz noch immer nicht zu Stande gekommen ist, dass es für die diesbezüglichen Initiativen Österreichs noch immer keine Unterstützung gibt und dass es in der Europäischen Union noch immer keine Anti-Atomfront gibt, die Öster­reich mit den Ländern, die sich bereits von der Atomenergie verabschiedet haben, mitinitiieren hätte sollen.

Es werden da einfach Dinge aufgezählt. Wahrscheinlich ist das ein politisches Valium für die FPÖ-Fraktion, damit sie heute der Ratifizierung zustimmen kann. Aber im Wesentlichen ist das, was hier geschrieben wurde, das Papier nicht wert, auf dem es steht. Daher werden auch wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme zum letzten Antrag der Regierungsparteien, bei dem es um die Frage Menschenrechte/Tschechische Republik geht. Da kann ich mich nur dem anschließen, was der Vorredner von den Grünen gesagt hat: In unserem eigenen Antrag ist eine ganz konkrete Forderung mit dem Zukunftsfonds enthalten. Ich sage noch dazu, dass die Wortwahl der Begründung in diesem Antrag im Gegensatz zu der Wortwahl, die man dann im realen Entschließungsantrag gewählt hat, steht. Anders formuliert heißt das, eine Unterstützung für Gespräche ist die Wortwahl der Begründung in dieser Causa wahrlich nicht.

Auf Grund der Tatsache, dass im Entschließungsantrag selbst nichts Konkretes steht, können wir auch diesem Antrag nicht zustimmen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite