Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 125

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Weiters heißt es in diesem Mail: Ich war entsetzt, da neben mir ein Kollege im Rollstuhl den ganzen Vorfall live mit anhören musste. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine ungeheure und bodenlose Frech­heit, dass sich die Abgeordneten der ÖVP und der FPÖ nicht einmal mit den betroffenen Menschen auseinander gesetzt haben! Das haben sich behinderte Menschen, die im Leben stehen oder durchs Leben „rollen“, nicht verdient, die nur auf eine haarsträubende Ungerechtigkeit hinweisen wollten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Gaßner: Christlich-sozial!)

Hier demaskieren sich Regierungsvertreterinnen und -vertreter. Bei Gala-Empfängen zum Thema „behinderte Menschen“ werden die Herz-Schmerz-Rührseligkeiten hervor­gekramt, aber in der politischen Alltagsarbeit werden die Bedürfnisse behinderter Men­schen eiskalt ignoriert. (Abg. Amon: Frau Kollegin! Wir waren erst vor 14 Tagen gemeinsam beim Integrations...!)

Herr Kollege, weil Sie sich so aufregen, würde ich Sie bitten: Zeigen Sie einmal Rück­grat und stimmen Sie für die rückwirkende Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Jeder Redner hat 5 Minuten Redezeit.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

 


15.07

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute zum wiederholten Male mit der Un­fallrentenbesteuerung. (Abg. Öllinger: Ja, leider!) Ich freue mich, dass die Debatte dann irgendwann gegen Ende des Jahres beendet sein wird. Das letzte Mal haben wir uns am 12. November mit dieser Frage beschäftigt.

Frau Kollegin Lapp hat insofern Recht, als sie darauf hingewiesen hat, dass die SPÖ den Beschluss dieser Besteuerung vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hat. Der Verfassungsgerichtshof hat aber eindeutig die Verfassungskonformität der Renten­besteuerung bestätigt. Er hat sie nur deswegen aufgehoben, weil die Regelung sei­nerzeit zu schnell erfolgt ist, und unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes wurde die Unfallrentenbesteuerung für 2001 und 2002 aufgehoben.

Sie wissen: Er hat ausdrücklich die Verfassungskonformität der Besteuerung im Jahr 2003 bestätigt! Aus verfassungstechnischen Gründen allerdings wurde die Bestimmung mit Anfang 2004 restlos aufgehoben, aber selbst eine Wiedereinführung ab 2004 wäre eindeutig verfassungskonform. Und das wissen Sie auch, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Einer der Gründe für die Einführung der Besteuerung war, eine systemgerechte, aber auch eine dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit folgende Besteuerung zu schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Lapp, halten Sie es tatsächlich für gerecht, dass Empfänger von privaten Unfallrenten besteuert werden, Empfänger von gesetzlichen Unfallrenten aber steuerfrei bleiben, wenn die Leistung gleich hoch ist?

Oder was sagen Sie dem Opfer eines Autounfalls, das auch mit bleibenden Schäden sein Leben bestreiten muss, dessen Rente zur Gänze der Steuer unterliegt, während die Rente seines Kollegen, der einen Arbeitsunfall hatte, nicht besteuert wird?

 


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