Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 126

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Oder, Herr Kollege Öllinger, was sagen Sie einem Schwerarbeiter, der auf Grund seiner schweren Arbeit bei einem Arbeitsunfall die gleichen Schädigungen hat wie sein Kollege, aber eben eine Invaliditätspension bekommt, die der vollen Besteuerung unter­liegt? Ist das gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ist diese Ungleichbehandlung gerecht? – Das glaube ich nicht!

Ich wäre auch neugierig, Herr Kollege Öllinger, was der Verfassungsgerichtshof sagen würde, wenn ein Invaliditätspensionist diese Frage vor den Verfassungsgerichtshof bringen würde! Die eine Pension ist steuerfrei, die andere in der gleichen Höhe wird zur Gänze der Steuer unterlegt. Ich wäre neugierig, was der Verfassungsgerichtshof da­zu sagen würde!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie geben vor, dass Sie die kleinen Rentner schützen wollen. Sie verschweigen aber, dass die geltende Regelung nur für hohe Renten gilt, weil eben Renten bis zu 20 000 S – seinerzeit – steuerfrei gestellt wur­den – und das wissen Sie –, genauso wie Sie hier verschweigen, dass die Schwerst­behinderten eine um 50 Prozent höhere Rente bekommen haben und dadurch sozusagen die Nettorente höher ist als vor der Besteuerung.

Alle diese Dinge verschweigen Sie! (Abg. Silhavy: Das zeigt Ihre Gesinnung!) Sie möchten im Jahr der Menschen mit Behinderungen aus einer an sich sehr, sehr schwie­rigen Frage nur politisches Kapital schlagen, Frau Kollegin. Und letztendlich verschweigen Sie natürlich auch, dass im Rahmen der Behindertenmilliarde die Be­hindertenvereine aus den Mitteln, die aus der Unfallrentenbesteuerung herein­gekom­men sind, wesentlich höhere Beiträge und Unterstützungen bekommen haben. Diese Gelder kommen auch jenen zugute, die kleine Renten beziehen und von der Unfall­rentenbesteuerung gar nicht betroffen sind, Frau Kollegin Lapp. Auch das, so hoffe ich, wissen Sie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, dass die Diskussion über eine gerechte und sozial abgefederte Besteuerung aller Einkommen durchaus Sinn macht und auch gerechtfertigt ist. Trotzdem – trotzdem! – stehen wir zum Erkenntnis des Ver­fassungsgerichtshofes und fügen uns vollinhaltlich den Anordnungen des Gerichts­hofes. (Abg. Dr. Glawischnig: Was sonst?) Ihr Antrag auf Fristsetzung kommt zu spät, Frau Kollegin Lapp, denn wie Sie wissen läuft die Besteuerung der Unfallrenten mit Ende dieses Jahres aus (Abg. Öllinger: Wer sagt das? – Das sagen Sie!), und – und das darf ich Ihnen auch sagen – es ist an eine Wiedereinführung der Unfall­renten­be­steuerung nicht gedacht. (Abg. Öllinger: Und Lopatka?) Das hat unser Klubobmann Willi Molterer eindeutig klargestellt, und es sollten auch die Vertreter der SPÖ zur Kenntnis nehmen, dass das so sein wird! (Beifall bei der ÖVP.)

15.12

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


15.12

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Gäste! Seit 2001 werden in Österreich die Unfallrenten wieder besteuert. Man muss wissen, dass zur Bemessung der Unfallrente zwei Drittel des letzten Jah­resbezuges herangezogen werden. Das dritte Drittel des Jahresbezuges blieb immer unberücksichtigt, da es als Steuerersatz galt. Vom Ansatz her ist die Unfallrente also eine „Brutto-für-Netto“-Leistung; die Unfallrentenbesteuerung ist somit de facto eine Dop­pelsteuer. – Dies ist einer ÖGB-Aussendung zu entnehmen.

Der Verfassungsgerichtshof hat infolge einer Klage der SPÖ die Unfallrentensteuer für 2001 und 2002 aufgehoben. Die Besteuerung läuft somit Ende 2003 aus. In der Praxis


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