Oder, Herr Kollege Öllinger, was sagen Sie einem Schwerarbeiter, der auf Grund seiner schweren Arbeit bei einem Arbeitsunfall die gleichen Schädigungen hat wie sein Kollege, aber eben eine Invaliditätspension bekommt, die der vollen Besteuerung unterliegt? Ist das gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ist diese Ungleichbehandlung gerecht? – Das glaube ich nicht!
Ich wäre auch neugierig, Herr Kollege Öllinger, was der Verfassungsgerichtshof sagen würde, wenn ein Invaliditätspensionist diese Frage vor den Verfassungsgerichtshof bringen würde! Die eine Pension ist steuerfrei, die andere in der gleichen Höhe wird zur Gänze der Steuer unterlegt. Ich wäre neugierig, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagen würde!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie geben vor, dass Sie die kleinen Rentner schützen wollen. Sie verschweigen aber, dass die geltende Regelung nur für hohe Renten gilt, weil eben Renten bis zu 20 000 S – seinerzeit – steuerfrei gestellt wurden – und das wissen Sie –, genauso wie Sie hier verschweigen, dass die Schwerstbehinderten eine um 50 Prozent höhere Rente bekommen haben und dadurch sozusagen die Nettorente höher ist als vor der Besteuerung.
Alle diese Dinge verschweigen Sie! (Abg. Silhavy: Das zeigt Ihre Gesinnung!) Sie möchten im Jahr der Menschen mit Behinderungen aus einer an sich sehr, sehr schwierigen Frage nur politisches Kapital schlagen, Frau Kollegin. Und letztendlich verschweigen Sie natürlich auch, dass im Rahmen der Behindertenmilliarde die Behindertenvereine aus den Mitteln, die aus der Unfallrentenbesteuerung hereingekommen sind, wesentlich höhere Beiträge und Unterstützungen bekommen haben. Diese Gelder kommen auch jenen zugute, die kleine Renten beziehen und von der Unfallrentenbesteuerung gar nicht betroffen sind, Frau Kollegin Lapp. Auch das, so hoffe ich, wissen Sie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie
sehen, dass die Diskussion über eine gerechte und sozial abgefederte
Besteuerung aller Einkommen durchaus Sinn macht und auch gerechtfertigt ist.
Trotzdem – trotzdem! – stehen wir zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
und fügen uns vollinhaltlich den Anordnungen des Gerichtshofes. (Abg.
Dr. Glawischnig: Was sonst?) Ihr Antrag auf Fristsetzung kommt
zu spät, Frau Kollegin Lapp, denn wie Sie wissen läuft die Besteuerung der
Unfallrenten mit Ende dieses Jahres aus (Abg. Öllinger: Wer sagt
das? – Das sagen Sie!), und – und das darf ich Ihnen auch
sagen – es ist an eine Wiedereinführung der Unfallrentenbesteuerung nicht
gedacht. (Abg. Öllinger: Und Lopatka?) Das hat unser
Klubobmann Willi Molterer eindeutig klargestellt, und es sollten auch die
Vertreter der SPÖ zur Kenntnis nehmen, dass das so sein wird! (Beifall bei
der ÖVP.)
15.12
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
15.12
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Gäste! Seit 2001 werden in Österreich die Unfallrenten wieder besteuert. Man muss wissen, dass zur Bemessung der Unfallrente zwei Drittel des letzten Jahresbezuges herangezogen werden. Das dritte Drittel des Jahresbezuges blieb immer unberücksichtigt, da es als Steuerersatz galt. Vom Ansatz her ist die Unfallrente also eine „Brutto-für-Netto“-Leistung; die Unfallrentenbesteuerung ist somit de facto eine Doppelsteuer. – Dies ist einer ÖGB-Aussendung zu entnehmen.
Der Verfassungsgerichtshof hat infolge einer Klage der SPÖ die Unfallrentensteuer für 2001 und 2002 aufgehoben. Die Besteuerung läuft somit Ende 2003 aus. In der Praxis