Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 127

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allerdings wird die Steuer für 2003 noch eingehoben – ein Umstand, mit dem sich kein sozial denkender Mensch und schon gar nicht die Betroffenen abfinden können!

Verschärft wird diese Belastung für die 110 000 Bezieherinnen und Bezieher von Unfallrenten durch Bekundungen der ÖVP, die Besteuerung in einer adaptierten Form auch 2004 weiterzuführen. Meine Damen und Herren! Die Zeit läuft, und die Un­fallrentnerinnen und Unfallrentner drohen durch das Untätigsein der Regierung durch die Finger zu schauen. Deshalb habe ich gemeinsam mit einigen meiner KollegInnen einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben. Darin fordern wir die Re­gierung auf, Klarheit zu schaffen: Wird die Unfallrentenbesteuerung in adaptierter Form fortgeführt, wie es seitens der ÖVP kürzlich verkündet wurde, oder geht man den sauberen Weg der Abschaffung einschließlich der Refundierung an die BezieherInnen von Unfallrenten?

Die FPÖ soll zeigen, ob die vom damaligen Vizekanzler und Sozialminister Mag. Haupt gemachten Aussagen betreffend die Freude über das Ende der Unfallrentensteuer auch in konkrete Taten münden. Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, haben heute Gelegenheit, das zu beweisen. Unseren dringenden Appell, den wir auch an die Klubobleute von ÖVP und FPÖ geschickt haben, die Unfallrentenbesteuerung für 2003 ersatzlos und rückwirkend zu streichen, richte ich an alle Abgeordneten der Re­gierungsparteien. Diese Angelegenheit verdient es, nicht im parteipolitischen Interesse, sondern im Interesse der Bezieherinnen und Bezieher von Unfallrenten betrachtet zu werden. Unterstützen Sie deshalb den Fristsetzungsantrag der SPÖ! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


15.16

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Besteuerung der Unfallrente ist vom Verfas­sungsgerichtshof aufgehoben worden, weil es eine zu geringe Übergangsfrist gegeben hat. Die Unfallrente selbst ist durch das Verfassungsgerichtshoferkenntnis also nicht deshalb aufgehoben worden, weil sie ungerecht ist, sondern weil sie zu schnell ein­geführt worden ist. Die Unfallrente besteht ja, glaube ich, schon seit dem vorigen Jahr­hundert und ist in dieser Form auch nicht mehr zeitgemäß. Man hat sich Gedanken gemacht, wie man – Kollegen vor mir haben das ja schon erklärt – eine steuerliche Gleichstellung von privat Verunfallten und jenen, die einen Arbeitsunfall erleiden, er­reichen kann. Dass das Ganze ein wenig unglücklich lief, gebe ich zu, und ich werde mich auch vehement dafür einsetzen, dass die Unfallrente, wie sie mit 31.12.2003 ausläuft, in dieser Form nicht mehr eingeführt wird.

Das hat auch Herr Bundesminister Herbert Haupt ... (Abg. Öllinger: Die Unfallrente läuft nicht aus!) – Wer sagt das? (Abg. Öllinger: Die Besteuerung!) Herr Kollege, die Besteuerung in dieser Form ist aufgehoben worden und wird auch in dieser Form nicht mehr eingeführt. (Abg. Parnigoni: In welcher denn? Was für eine Form der Be­steuerung kommt jetzt?) – Herr Kollege, hören Sie mir einmal zu! – Die Unfallrentner, die ab dem 1. Juli 2001 einen Unfall erlitten haben, sind hier besonders benachteiligt, und für diese Personen muss es eine Möglichkeit geben, dass sie wie jene, die eine geringe Unfallrente haben – bis zu 20 000 S –, die Steuer auch rückerstattet bekom­men.

Das Jahr 2003 neigt sich jetzt dem Ende zu, und von den Bundessozialämtern wird die Rückerstattung erfolgen für jene, die eine Unfallrente bis zu 20 000 S haben – und mit der Einschleifregelung auch für höhere Renten –, aber nicht für jene, die eine Unfall-


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