Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 128

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rente in der Höhe von – was weiß ich – 6 000 oder 7 000 € erhalten. Es ist nämlich ein großer Unterschied, weil die Besteuerung der Unfallrente nämlich so gelaufen ist, dass die Unfallrente je nach Art des Berufsstandes, des Einkommens ausbezahlt worden ist. Wenn ein Lehrling einen Unfall erlitten hat, so hat er eine geringe Unfallrente, und wenn ein Abgeordneter auf der Fahrt vom und zum Parlament einen Unfall hätte, und das wäre ein Arbeitsunfall, so bekommt er eine hohe Unfallrente, und die sogar steuer­frei.

Das ist ungerecht in diesem System. Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass im Jänner jene, die keine Rückerstattung erhalten haben und ab 1. Juli 2001 einen Unfall erlitten haben, auch die Möglichkeit haben, aus dem Härtefonds die abgezogene Steuer zurückzubekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.19

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Öllinger. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


15.19

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird schon einen Grund haben, warum Bundesminister Haupt und die Frau Staats­sekretärin, die ja noch bis kurz vor 15 Uhr an der Debatte teilgenommen haben, dann den Saal verlassen haben. Es geht ja nicht nur um die Verantwortung der Bundesre­gierung insgesamt – das auch – und der Regierungsparteien im Besonderen – das auch –, sondern es geht schon auch darum, dass Herr Bundesminister Haupt und die Frau Staatssekretärin noch im Herbst 2003 groß inseriert haben: „Ab 1.1.2004 Unfall­renten steuerfrei!“

Da heißt es weiter in diesem nicht billigen Inserat auf Seite 7 der „Kronen Zeitung“ – es interessiert offensichtlich den Klubobmann Molterer, wo das inseriert war –:

„Im heurigen Jahr“, nämlich 2003, „gilt noch das Unfallrentensteuergesetz, daher wird sie heuer auch noch eingehoben. In sozialen Härtefällen kann man jedoch auch weiterhin eine Unterstützung bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes beantragen.“

Das ist falsch, denn beantragen können diese Unterstützung nur jene Rentner, die, wenn man so will – in diesem Fall kann man ja nicht von Glück sprechen –, das Pech hatten, einen Arbeitsunfall bis zum 1. Juli 2001 zu haben. Die können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Aber – und da hat Kollege Dolinschek natürlich Recht, aber er versucht sich irgendwie herauszuwinden – jene, die das Pech hatten, den Arbeitsunfall nach dem 1. Juli 2001 zu erleiden, sind im Jahr 2003 nach wie vor nicht beim Härtefonds und haben auch keine Befreiung von der Unfallrentenbesteuerung. Diese sind aber rückwirkend durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes von der Steuer für 2002, wenn sie 2001 den Unfall hatten, befreit. Da muss man natürlich die Frage stellen: Was denkt sich ein Bundesminister, wenn er über ein Inserat zu informieren versucht, die Information aber nicht stimmt?

Da muss man weiter die Frage stellen – und das nimmt ausdrücklich nicht auf deine Rede Bezug, Kollege Dolinschek –: Was denkt sich ein Kollege Trinkl, wenn er die Gerechtigkeitsfrage hier hereinbringt? (Zwischenruf des Abg. Dr. Trinkl.) – Natürlich, Kollege Trinkl, die Gerechtigkeitsfrage. Und nach dem Maßstab der Gerechtigkeit muss man sich auch die Unfallrente anschauen, ob besteuert oder nicht besteuert.

Aber fangen wir doch einmal bei der Unfallrente als solcher an. Wir, wahrscheinlich auch Sie, finden es doch auch ungerecht, dass jemand, der in jungen Jahren als Lehrling einen Arbeitsunfall hatte, einen wirklich schweren Arbeitsunfall, also tat-


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