sächlich massiv beeinträchtigt ist, sein Leben lang nur eine sehr niedrige Rente hat, obwohl er wahrscheinlich kaum mehr etwas arbeiten kann. Das hängt eben mit dem niedrigen Einkommen zusammen. Aber jemand, der im Vergleich dazu schon in jungen Jahren ein hohes Einkommen, aber einen leichten Arbeitsunfall hatte, steigt relativ gut aus.
Herr Kollege Trinkl! Jetzt machen wir es noch komplizierter. Was ist mit jenen, die eine Berufskrankheit haben – ich habe da etliche Beispiele – und zu jenem Zeitpunkt, zu dem sie erfahren, dass sie eine Berufskrankheit haben, auch schon wissen, dass sie in wenigen Monaten sterben werden? Die erleben nicht einmal das Verfahren für diese Berufskrankheitenanzeige! Vielleicht gibt es Hinterbliebene, dann bekommen die noch etwas. Aber ansonsten stiehlt sich die Gesellschaft trotz Unfallversicherung bei bestimmten Personen komplett aus ihrer Verantwortung. Ist das gerecht?
Die Unfallrente war immer – darauf
geht das Urteil des VfGH leider nur zu oberflächlich ein – auch Schadenersatz,
Haftpflicht des Unternehmens. Und wenn ich das so sehe, dann muss ich an diese
Frage ganz anders herangehen und dann rechtfertigt sich auch die Befreiung von
der Unfallrentenbesteuerung. Das, was Sie mit diesem Nichteingreifen jetzt
vornehmen, ist eine ungleiche Lage für das Jahr 2003 schaffen. Die einen
haben Anspruch auf Unterstützung durch den Fonds, die anderen nicht. Das ist
bereits ein weiterer Fall für den VfGH. Ich hoffe, Sie wissen das. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
15.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 245/A der Abgeordneten Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird, eine Frist bis 31. Jänner 2004 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
*****
Wir kommen nun zur zweiten kurzen Debatte über den Antrag des Abgeordneten Brosz, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 284/A (E) der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sofortmaßnahmen zur Verhinderung unerwünschter und unsinniger LehrerInnenwechsel während des Schuljahres durch Frühpensionierungen eine Frist bis 4. Dezember 2003 zu setzen.
Nach Schluss
dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag
stattfinden. (Abg. Öllinger: Zur Geschäftsbehandlung!)
Herr Abgeordneter Öllinger! Zur Geschäftsbehandlung.
15.26
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Da es bei diesem Antrag darum geht, die jetzige Regelung bezüglich Frühpensionierung von Lehrern in Frage zu stellen und hier deshalb eine Frist zu setzen, weil die Praxis nicht darauf Bezug nimmt und die Frau Bundesministerin Gehrer in den letzten Tagen dazu einschlägige Äußerungen gemacht hat, legen wir großen Wert auf die Anwesenheit der Frau Bundesministerin in dieser Debatte. Ich stelle deshalb den Antrag