eine Wachstumsmaschine in Gang gesetzt. Wir wollen nämlich im Bereich der Verwendung von erneuerbaren Energieträgern, in der Verwendung von Biomasse aus dem Programm der ländlichen Entwicklung verstärkt die Errichtung von Spezialöfen fördern. Mit dieser Investition, mit dieser Summe von 5 Millionen € aus dem Bundesbudget setzen wir Mittel aus der EU in Bewegung, die in Summe ein Fördervolumen von 16 Millionen € bedeuten und ein Investitionsvolumen von 70 Millionen € bewirken werden.
Das ist aus mehreren Gründen sehr gescheit: Wir schaffen Nachfrage nach hochwertigen Leistungen in der Errichtung von Anlagen, wir schaffen nachhaltig Nachfrage nach Brennmaterial aus Biomasse, wir schaffen dauerhaft Arbeit in Österreich bei der Versorgung dieser Anlagen mit Biomasse, vor allem nähern wir uns damit den Kyoto-Zielen, weil wir den unnötigen Ausstoß von Treibhausgasen, speziell von CO2, vermeiden.
Wir wissen, dass die fossilen Energieträger die Hauptschuld an der Erwärmung der Erde tragen und speziell an den zunehmenden Klimaextremen schuld sind. Wenn zum Beispiel in Südfrankreich in den letzten drei Tagen 300 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen sind, dann ist das eine Katastrophe. Wir hatten im Sommer eine Katastrophe, und wir hatten im letzten Jahr Katastrophen. Wir wissen, dass das Klima aus den Fugen geraten ist und dass wir handeln müssen.
Wir werden in Zukunft auch in der Frage des Verkehrs handeln müssen, und ich denke, dass es eine gute Strategie ist, die Sonne zu unserem Partner zu machen und Bioenergie einzusetzen, wo es möglich ist, bei der Raumwärme genauso wie im Verkehr, womit wir sicherlich auch viele Arbeitsplätze schaffen könnten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.11
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Ing. Schultes vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt. Auf Grund seines Umfanges wird er vervielfältigt und steht dann mit zur Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher
und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll,
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen gemäß § 27 des GOG
betreffend ein Bundesgesetz, mit das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, in
der Fassung des Berichtes und Antrages des Finanzausschusses (325 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
1) Die
Ziffer 21 entfällt
2) Die
Ziffer 23 lautet:
„23. § 12
Abs. 10 vierter Unterabsatz lautet:
‚Bei der
Berichtigung, die jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes
Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der
aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von
einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten
entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung ist die Berichtigung
für den restlichen Berichtigungszeitraum spätestens in der letzten Voranmeldung
des Veranlagungszeitraumes vorzunehmen, in dem die Lieferung erfolgte.’“