(Budgetüberschreitungsgesetz 200 –
BÜG 2003), das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz
geändert wird, das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität
von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz
geändert wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003) (313 der
Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (324 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1) Im Artikel 3 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2003) lautet in Ziffer 2 der Einleitungssatz:
„2. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt
nach der Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 26 bis
28 angefügt:“.
2) Im Artikel 3 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2003) wird in Ziffer 2 der Punkt am Ende der
Z 26 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 27 und 28
angefügt:
„27. beim Voranschlagsansatz 1/30208 bis zu
einem Betrag von 3,6 Millionen Euro für steigende Kosten der
Fernmeldeüberwachung, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder
durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
28. beim Voranschlagsansatz 1/30308 bis zu
einem Betrag von 5,9 Millionen Euro für die Versorgung der steigenden
Zahl an Häftlingen in den Justizanstalten, wenn die Bedeckung durch
Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“
3) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) wird vor der Ziffer 1 als Überschrift
eingefügt:
„Artikel I“
4) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) lautet der Einleitungssatz in der
Ziffer 5:
„5. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt
nach der Z 23 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 24 bis
42 angefügt:“
5) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) wird in Ziffer 5 der Punkt am Ende der
Z 37 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 38 bis 42
angefügt:
„38. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der
Unterteilungen 3 und 8 des Titels 110 und 117 bis zu einem Betrag von
insgesamt 36 Millionen Euro für Maßnahmen der verstärkten Kriminalität-
und Terrorismusbekämpfung, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen
und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
39. beim Voranschlagsansatz 1/30208 bis zu
einem Betrag von 5 Millionen Euro für steigende Kosten der
Fernmeldeüberwachung, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder
Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
40. beim Voranschlagsansatz 1/30303 bis zu
einem Betrag von 5,6 Millionen Euro für die Errichtung von
Haftraumkapazitäten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder
Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
41. beim Voranschlagsansatz 1/30308 bis zu
einem Betrag von 7 Millionen Euro für die Versorgung der steigenden
Zahl an Häftlingen in den Justizanstalten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen
und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;