Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 179

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(Budgetüberschreitungsgesetz 200 – BÜG 2003), das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die vorüberge­hende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen erlas­sen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert wird (Wachstums- und Standortge­setz 2003) (313 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (324 der Bei­lagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1) Im Artikel 3 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2003) lautet in Ziffer 2 der Einlei­tungssatz:

„2. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 26 bis 28 angefügt:“.

2) Im Artikel 3 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2003) wird in Ziffer 2 der Punkt am Ende der Z 26 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 27 und 28 angefügt:

„27. beim Voranschlagsansatz 1/30208 bis zu einem Betrag von 3,6 Millionen Euro für steigende Kosten der Fernmeldeüberwachung, wenn die Bedeckung durch Ausgaben­einsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

28. beim Voranschlagsansatz 1/30308 bis zu einem Betrag von 5,9 Millionen Euro für die Versorgung der steigenden Zahl an Häftlingen in den Justizanstalten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sicherge­stellt werden kann.“

3) Im Artikel 4 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004) wird vor der Ziffer 1 als Überschrift eingefügt:

„Artikel I“

4) Im Artikel 4 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004) lautet der Einleitungssatz in der Ziffer 5:

„5. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 23 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 24 bis 42 angefügt:“

5) Im Artikel 4 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004) wird in Ziffer 5 der Punkt am Ende der Z 37 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 38 bis 42 angefügt:

„38. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilungen 3 und 8 des Titels 110 und 117 bis zu einem Betrag von insgesamt 36 Millionen Euro für Maß­nahmen der verstärkten Kriminalität- und Terrorismusbekämpfung, wenn die Be­deckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt wer­den kann;

39. beim Voranschlagsansatz 1/30208 bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro für stei­gende Kosten der Fernmeldeüberwachung, wenn die Bedeckung durch Ausgaben­einsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

40. beim Voranschlagsansatz 1/30303 bis zu einem Betrag von 5,6 Millionen Euro für die Errichtung von Haftraumkapazitäten, wenn die Bedeckung durch Ausgaben­ein­sparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;

41. beim Voranschlagsansatz 1/30308 bis zu einem Betrag von 7 Millionen Euro für die Versorgung der steigenden Zahl an Häftlingen in den Justizanstalten, wenn die Be­deckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt wer­den kann;

 


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