Da heute der 3. Dezember, der Tag der Menschen mit Behinderungen ist, möchte ich auch darauf verweisen, dass die Arbeitslosenzahl bei behinderten Menschen wieder über die 30 000 gekommen ist und dass von Seiten der Wirtschaft in Bezug auf den Kündigungsschutz wieder Vorstöße dahin gehend gemacht werden, dass der Kündigungsschutz für behinderte Menschen eingeschränkt werden sollte. Da wird immer wieder dieses stereotype Vorurteil weitergetragen, dass behinderte Menschen unkündbar seien. Genau das Gegenteil ist der Fall. Es gibt sehr viele Verhandlungen und Diskussionen bei einer Kommission, bei der dann eben auch Kündigungen gegenüber behinderten Menschen ausgesprochen werden.
Es gibt eine Vielzahl an Förderungen für ArbeitnehmerInnen, die behindert sind, aber auch für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, damit sie behinderte Menschen einstellen. Diesbezüglich passiert von Seiten der Regierung sehr wenig. Ganz im Gegenteil: Es werden die altbackenen Hüte wieder umgestülpt, und es wird nicht darüber nachgedacht, welche Politik dazu führen kann, dass behinderte Menschen viel stärker in die Erwerbstätigkeit kommen.
Es ist so, dass behinderte oder
gesundheitlich beeinträchtigte Menschen zu 51 Prozent erwerbstätig sind,
während die anderen, die nicht gesundheitlich beeinträchtigt sind, zu
72 Prozent erwerbstätig sind. Auch da wäre die Regierung gefordert,
Initiativen zu ergreifen und wirksame Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der
SPÖ.)
18.21
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.
18.21
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die derzeitige Situation im Bereich der Sicherheit macht zusätzliche Maßnahmen und Mittel, auch zur Kriminalitätsbekämpfung, notwendig. Deshalb darf ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einbringen und dessen Eckpunkte kurz erläutern. Ich ersuche den Präsidenten, den Antrag im Sinne des § 53 Abs. 4 GOG zu vervielfältigen und zu verteilen.
Die Kernpunkte des Antrages sind: Eine Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2003 im Bereich der Strafverfolgungsmaßnahmen, eine redaktionelle Anpassung im Bundesfinanzgesetz 2003. Weiters wird damit Vorsorge getroffen, der steigenden Kriminalität und dem derzeitigen Terrorismusbedrohungsbild wirksam begegnen zu können.
Ich ersuche, den Antrag in Verhandlung zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.22
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, wird wunschgemäß vervielfältigt und verteilt. Er steht mit zur Verhandlung, und danach wird darüber abgestimmt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Josef Bucher und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2003 bewilligt werden