42. beim Voranschlagsansatz 1/40108 bis zu
einem Betrag von 17 Millionen Euro für den Aufwand aus der
Gemeinsamen Maßnahme der EU im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik in Bosnien-Herzegowina sowie für den Aufwand aus der
Verlängerung des Assistenzeinsatzes an der Grenze, wenn die Bedeckung durch
Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“
6) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) erhalten in der Ziffer 10 die lit. h)
und i) die Bezeichnungen „g)“ und „h)“.
7) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) entfällt in der Ziffer 11 bei den Ausgaben
nach der Ausgabensumme 20 folgende Wortfolge samt Summenbeträgen:
„Kapitel 60 |
|
Land-, Forst- und
Wasserwirtschaft |
|
1/60003 |
43 |
Zentralleitung;
Anlagen.................................................. |
0,196 |
|
|
Summe 6000... |
83,844 |
|
|
Summe 600... |
189,793“ |
sowie die Zeile „Summe 605
... 71,154“.
8) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) erhält die in Ziffer 12 angeführte Anlage
die Bezeichnung „Anlage A“ sowie die aus der Beilage ersichtliche Fassung.
9) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) wird nach der Ziffer 12 folgende neue
Ziffer 13 angefügt:
„13. Die Kapitel 11 und 30 im Teil II.A
des Stellenplanes für das Jahr 2004 (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz
für das Jahr 2004) erhalten jeweils die aus der Anlage B ersichtliche
Fassung.“
10) Im Artikel 4 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004) wird nach der neuen Ziffer 13 folgender
Artikel II samt Überschrift angefügt:
„Artikel Il
Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2004 in
Kraft.“
Begründung:
Zu 1 und 2 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2003)
Durch die Fernmeldeüberwachung im Rahmen von
Strafverfolgungsmaßnahmen sowie durch den stark gestiegenen Häftlingsstand in
den Justizanstalten entstehen Mehrausgaben, die zusätzliche Mittel in Höhe von
3,6 Millionen Euro bzw. 5,9 Millionen Euro erfordern.
Weiters werden beim Ansatz 1/30307
Mehrausgaben von 0,2 Millionen Euro für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge
der Insassen erwartet, die gemäß § 41 Absatz 3 des
Bundeshaushaltsgesetzes genehmigt werden können.
Zu Z 3, 6, 7, 8 und 10 (Änderung des
Bundesfinanzgesetzes 2004):
Redaktionelle Anpassungen bzw. Berichtigungen.
Zu Z 4 und 5:
Die steigende Kriminalität und das derzeitige Terrorismus-Bedrohungsbild erfordern zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Sachausgaben der Sicherheitsexekutive, um