facto eine praxisnähere Regelung getroffen werden. Die Identifizierung soll in Hinkunft durch die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellten Datensätze erfolgen. Außerdem sollen bei der Gewinnzuteilung auch unterjährige Zahlungseingänge berücksichtigt werden.
Es hat eine entsprechende Diskussion auch im Ausschuss gegeben. Was für mich interessant war, war natürlich der Hinweis seitens des Kollegen Matznetter, dass man fürchten müsse, dass bei diesen Datensätzen unter Umständen Fehler passieren könnten. Dann kam er auf die „tolle“ Idee, dass die Identifizierung durch den Arbeitgeber vorgenommen werden solle, was wieder ein Mehr an Bürokratie, ein Mehr an Aufwand zur Folge hätte. Das scheint aber alles egal zu sein, Hauptsache, man hat wieder mehr Kontrolle und Bürokratie.
Wir
sprechen uns dagegen aus! Wir glauben, es gibt durch den
vorliegenden Vorschlag eine praxisnähere, einfachere, billigere und auch
effizientere Vorgangsweise. Daher wollen wir dieses Gesetz unterstützen. Wir
glauben nicht, dass wir mehr Bürokratie brauchen und die Unternehmer noch mehr
belasten sollten, sondern meinen, dass man eher einen effizienten und
leichteren Weg gehen sollte. Daher bin ich froh darüber, dass dieser Vorschlag
gekommen ist, und wir unterstützen ihn gerne. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.30
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.
18.30
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Gleich vier Regierungsvorlagen stehen bei diesem Tagesordnungspunkt zur Diskussion. Lassen Sie mich bitte in aller Kürze ein paar wichtige Argumente vorbringen.
Endlich wird eine Institution neu eingerichtet, wo Forschung und Entwicklung neu organisiert werden sollen. Ich meine, es ist eine sehr wichtige Sache, dass eine Nationalstiftung geschaffen wird, und ich möchte dazu sagen: Es ist höchste Zeit!
Worum geht es dabei? – Einerseits wird der Forschungsfreibetrag erhöht und andererseits die Investitionszuwachsprämie verlängert, alles Maßnahmen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, die in die richtige Richtung gehen, alles Maßnahmen, die gescheit sind, aber diese reichen, wie wir ja heute sehen, zu wenig weit; das muss man hier ganz offen und ehrlich sagen.
Österreich bleibt mit seiner Forschungsquote weiterhin im letzten Drittel der Europäischen Union – und das trotz dieser Maßnahmen! Das ist eben unser Kritikpunkt, bei dem wir ansetzen: Es stehen auch weiterhin zu wenig neue Mittel für Forschung und Entwicklung zur Verfügung, auch wenn eine Kollegin vorhin betont hat, dass in diesem Nationalfonds rund 125 Millionen € zur Verfügung stehen werden. – Tatsächlich sind es 50 Millionen €, die neu hinzukommen. Und das reicht eben nicht aus, diesbezüglich im europäischen Vergleich aufzuschließen.
Schauen wir uns doch einmal an, wie es denn die anderen europäischen Staaten mit ihrem Innovationspotential halten. Wie hoch ist die Forschungsquote etwa in Finnland? – In Finnland liegt diese über 3 Prozent! Und wie hoch ist diese Quote in Schweden? – Gleichfalls über 3 Prozent! In Deutschland liegt sie bei zirka 3 Prozent; in Frankreich ebenfalls bei 3 Prozent. – In Österreich hingegen liegt diese Quote bei unter 2 Prozent, und das ist eindeutig zu wenig, obwohl ich sagen muss, dass es ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, und darum werden wir diesen Teil der Regierungsvorlage auch mittragen.