9. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(256 d.B.): Zusatzabkommen zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern (328 d.B.)
10. Punkt
Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (257 d.B.): Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Mongolei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen samt Protokoll (329 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(259 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Republik Kuba zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll (330 d.B.)
12. Punkt
Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (258 d.B.): Abkommen zwischen der
Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik
Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
(331 d.B.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zu den Punkten 9 bis 12 der Tagesordnung.
Ein Wunsch des Berichterstatters, zu diesen Vorlagen zu referieren, liegt nicht vor.
Wortmeldungen liegen auch keine vor. Daher findet auch keine Debatte statt.
Wir gelangen daher zu den Abstimmungen. Diese werden wie immer in solchen Fällen über die einzelnen Anträge getrennt durchgeführt.
Als Erstes kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zusatzabkommen zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern (256 d.B.) die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Die Genehmigung dieses Staatsvertrages ist einstimmig angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen mit der Mongolei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (257 d.B.) die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Staatsvertrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, die Genehmigung ist einstimmig angenommen.