Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Republik Kuba zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (259 d.B.) die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Staatsvertrag zustimmen, um ein Zeichen. – Die Genehmigung ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (258 d.B.) die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem
Staatsvertrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Damit haben wir diesen Teil der heutigen Tagesordnung erledigt.
13. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über
die Regierungsvorlage (283 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das
Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Pensionsgesetz 1965, das
Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das
Teilpensionsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Land- und
Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das
Ausschreibungsgesetz 1989, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz,
das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das
Väter-Karenzgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Einsatzzulagengesetz, das
Unterrichtspraktikumgesetz, das Universitäts-Abgeltungsgesetz und das Akademie
der Wissenschaften-Gesetz geändert werden sowie das
Militärberufsförderungsgesetz 2004 geschaffen wird
(2. Dienstrechts-Novelle 2003) (320 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über
die Regierungsvorlage (284 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert wird
(Bedienstetenschutz-Reformgesetz – BS-RG) (321 d.B.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Die Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.03
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die 2. Dienstrechts-Novelle 2003 ist ein sehr umfangreiches Paket mit sehr heterogenen Materien, die auch von uns unterschiedlich bewertet werden. Dieses Paket enthält beispielsweise den Abschluss bei der Gehaltsrunde im öffentlichen Dienst – einen Abschluss, dem wir natürlich auch unsere Zustimmung geben wollen. Daher liegt ein