Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 205

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2. Nach Art. 1 Z 130 wird folgende Ziffer 130a eingefügt:

„130a. Dem § 284 wird nach Abs. 52 folgender Abs. 53 angefügt:

„(53) § 236c Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I, Nr. xxxxx/2003, tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.““

3. Nach Art. 5 Z 6 wird folgende Ziffer 6a eingefügt:

„6a. In § 115e wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Die nach Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung erlassenen Ruhestandsversetzungsbescheide, die als Stichtag der Ruhestandsversetzung den 30. November 2003 vorsehen, sind auf Antrag des Lehrers von der Dienstbehörde insoweit abzuändern, als an die Stelle dieses Stichtages der 31. August 2004 zu treten hat. Der Antrag ist spätestens am 31. Jänner 2004 abzugeben.““

4. Nach Art. 5 Z 9 wird folgende Ziffer 9a eingefügt:

„9a. Dem § 123 wird nach Abs. 45 folgender Abs. 46 angefügt:

„(46) § 115e Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I, Nr. XXXX/2003, tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.““

5. Nach Art. 6 Z 7 wird folgende Ziffer 7a eingefügt:

„7a. In § 124e wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Die nach Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung erlassenen Ruhestandsversetzungsbescheide, die als Stichtag der Ruhestandsversetzung den 30. November 2003 vorsehen, sind auf Antrag des Lehrers von der Dienstbehörde insoweit abzuändern, als an die Stelle dieses Stichtages der 31. August 2004 zu treten hat. Der Antrag ist spätestens am 31. Jänner 2004 abzugeben.““

6. Nach Art. 6 Z 11 wird folgende Ziffer 11a eingefügt:

„11a. Dem § 127 wird nach Abs. 34 folgender Abs. 35 angefügt:

„(35) § 124e Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I, Nr. XXXX/2003, tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.““

7. Nach Art. 7 Z 38 wird folgende Ziffer 38a eingefügt:

„38a. In § 97a wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) Für Lehrer, deren Bescheid gemäß § 236c Abs. 3a BDG 1979, für Landeslehrer, deren Bescheid gemäß § 115e Abs. 3a LDG 1984 sowie für Land- und forst­wirt­schaftliche Landeslehrer, deren Bescheid gemäß § 124e Abs. 3 LLDG 1985 abgeän­dert wurde, sind § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 9 sowie § 13a in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.““

8. Die bisherige „Z 38a“ in Art. 7 lautet „Z 38b“.

9. Nach Art. 7 Z 42 wird folgende Ziffer 42a eingefügt:

„42a. Dem § 102 wird nach Abs. 46 folgender Abs. 47 angefügt:

„(47) § 97a Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I, Nr. XXXX/2003, tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.““

Begründung:

Mit 1. Dezember 2003 haben rund 3 000 LehrerInnen den vorzeitigen Ruhestand angetreten. Allein in Wien sind 1 075 LehrerInnen in Pension gegangen, davon 750 an


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