Pflichtschulen. Dadurch werden die
SchülerInnen mitten im laufenden Schuljahr von ihren vertrauten LehrerInnen
getrennt, was schwerwiegende pädagogische Nachteile für sie bringt; die
Qualität des Unterrichts ist damit massiv bedroht. Um diese Folgen, die aus der
LehrerInnen-Abbaupolitik der VP-/FP-Bundesregierung entstanden und durch die
einschneidende Maßnahme des Budgetbegleitgesetzes 2003 noch zusätzlich
verschärft worden sind, ist eine kompensatorische Initiative erforderlich.
Insbesondere deshalb, da Bildungsministerin Elisabeth Gehrer zwar zunächst
angekündigt hat, die freiwerdenden LehrerInnen-Dienstposten mit JunglehrerInnen
zu besetzen, aber diese Ankündigung nicht realisiert hat.
Die kompensatorische Maßnahme soll dadurch
erfolgen, dass die betreffenden LehrerInnen, die per 1. Dezember 2003 in
vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, auf freiwilliger Basis das Schuljahr in
ihren Klassen vollenden können. Somit hätte die Dienstbehörde den geltenden
Stichtag der Ruhestandsversetzung 30. November 2003 auf Antrag des
Lehrers/der Lehrerin auf den 31. August 2004 abzuändern.
Diesen LehrerInnen sind jedenfalls die
pensionsrechtlichen Bestimmungen zu erhalten, die für sie mit dem Stichtag der
Ruhestandsversetzung 30. November 2003 gelten würden.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Herren Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Dienstrechts-Novelle wird eine ganze Reihe besoldungsrechtlicher, monetärer, aber auch sachbezogener Neuregelungen geschaffen, insbesondere auch das KIOP-Dienstrecht, das Dienstrecht für die Kräfte, die an internationaler Operationen teilnehmen. Es bedarf natürlich eines Anreizsystems, um Personen auch für Auslandseinsätze zu lukrieren und in diesem Zusammenhang eine hohe Bereitschaft zu erzielen.
Meine Damen und Herren! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Bedrohungslage geändert hat. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es die klassische Raumverteilung nicht mehr gibt. Und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Auslandseinsätze natürlich im Steigen begriffen sind und daher auch unsere Streitkräfte, unser Bundesheer entsprechend für Einsätze im Ausland ausgebildet werden müssen.
Zurzeit befinden sich zirka 370 Personen auf den Golanhöhen, 525 im Kosovo, und auch andere Gebiete werden künftig noch ins Kalkül gezogen.
Weil die rechtliche Grundlage auch im Verfassungsausschuss ein Thema war, habe ich mir die Mühe gemacht, diesbezüglich ein wenig zu recherchieren. Die Rechtsgrundlage fußt natürlich auf den Grundzügen der so genannten Petersberger Erklärung. Und damit wir auch das hier im Hohen Haus wissen: Es war anlässlich der Tagung des Ministerrates der Westeuropäischen Union Ende 1992, als sich die Mitgliedstaaten bereit erklärten, der Union Verbände, Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, vor allem für humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmaßnahmen, friedenserhaltende Maßnahmen, Einsätze für das Krisenmanagement – natürlich einschließlich der Maßnahmen für die Wiederherstellung des Friedens. Ich glaube, das ist auch künftig Teil der Aufgaben unseres Bundesheeres.