Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 207

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Wenn man sich zum Beispiel als Militärperson auf Zeit oder für einen entsprechenden Auslandseinsatz meldet, ist es recht und billig, dass der Staat für Aufgaben, die auch im Dienste der Allgemeinheit verrichtet werden, während dieses Dienstes und nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch für die entsprechende Ausbildung Sorge trägt. Das neu geschaffene Militärberufsförderungsgesetz ermöglicht alle diese Maßnah­men, und das ist auch recht und billig.

Dieses neue Militärberufsförderungsgesetz ist durchaus eine Verbesserung gegenüber dem alten Gesetz, weil letztendlich auch die Ausbildung im Ausland ermöglicht wird, weil auch während des Dienstverhältnisses eine entsprechende Berufsförderung erfol­gen kann und weil auch die Dauer der Berufsförderung nach Beendigung des Dienst­verhältnisses entsprechend erhöht wird. Letztendlich trägt der Bund die Kosten. und damit wird auch dem Prinzip des lebenslangen Lernens und natürlich auch der Weiter­bildung entsprechend Rechnung getragen und werden auch arbeitsmarktpolitische Akzente gesetzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heit­lichen.)

19.44

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz.

 


19.44

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staats­sekre­täre! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich werden wir den Abänderungs­antrag des Kollegen Niederwieser unterstützen. Die Problematik ist ja, glaube ich, im Rahmen der Fristsetzungsdebatte schon eindrücklich geschildert worden.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Insbesondere in den Fällen, in denen es nachweislich eine Beeinträchtigung in der Schulqualität gibt, in denen es Angebots­einschränkungen gibt, halten wir es für notwendig, diese Akutmaßnahme rückgängig zu machen, um zumindest einen geordneten Betrieb bis Ende des Schuljahres auf­recht­erhalten zu können und gerade im Bereich Fördermaßnahmen, im Bereich muttersprachlicher Zusatzunterricht, im Bereich Integration dafür zu sorgen, dass es diese Einschränkungen nur wenige Tage gegeben hat und nicht auf Dauer.

Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal etwas näher darauf einzugehen, was Herr Staatssekretär Finz hinsichtlich der Nicht-Nachbesetzung gesagt hat. Sie waren ja früher einmal beim Rechnungshof, und ich hoffe, dass sich der Rech­nungshof auch mit der Frage der Frühpensionierung auseinander setzen wird. Sie sagen, die Nicht-Nachbesetzung betrifft nur alle Unter-55-Jährigen, die da in Früh­pension gehen. Ich kenne aber andere Fälle – ich habe das vorher zitiert, aber da waren Sie nicht hier –, die ich Ihnen noch einmal aufzeigen möchte.

Im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich werden von 40 Lehrern 26 nachbesetzt, und bei diesen 40 Frühpensionisten handelt es sich um 40 Direktorinnen und Direktoren im Bezirk Neunkirchen. Davon sind einige noch nicht 55 Jahre alt. Ich frage Sie an­gesichts dieser Situation: Wie kann denn das funktionieren? Der Posten eines Direk­tors oder einer Direktorin kann ja wohl nicht eingespart werden! Es kann doch nicht so sein, dass man in Schulen einfach die Direktoren einspart. – Ich meine, es könnte schon so sein, aber ich nehme nicht an, dass das Ihr Modell ist.

Das heißt, diese Posten werden explizit nachbesetzt, obwohl sie von Personen ver­lassen worden sind, die in Frühpension gehen und noch nicht 55 Jahre alt sind. Vielleicht können Sie mir noch einmal beantworten, wie das gehen kann. Ich denke nämlich, dass diese Erklärung ausständig ist. Vielleicht gibt es hier noch weitere Rechtslücken, die aufzuklären sind – ansonsten hoffe ich, dass sich der Rechnungshof


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