erhalten. Uns ist auch klar, dass eine Voraussetzung für solche Kooperationen durchaus die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards innerhalb des Unternehmens ist.
Allerdings, Hohes Haus, können wir nicht nachvollziehen, warum es eine derartige Eile hat, dass dieser Passus beschlossen werden soll. Bei einer derart heiklen Materie, die ja wieder auch die Fragen des Datenschutzes releviert, welche die Beibehaltung der Intimsphäre der ArbeitnehmerInnen berührt, ist es eigentlich unverständlich, warum es überhaupt kein Begutachtungsverfahren gegeben hat und warum diese Novelle im Eilzugsverfahren hier durch das Parlament gepeitscht werden soll.
Diese Vorgangsweise ist typisch für den Umgang der Regierung mit dem Parlament. Es wären wichtige Fragen zu klären, etwa dass bei der Geheimhaltungsstufe streng geheim sogar Familienmitglieder im Haushalt des zu überprüfenden Mitarbeiters einer solchen Überprüfung unterzogen werden sollen. Da stellt sich für uns schon die Frage: Wie soll das vor sich gehen? Wie ist das geregelt, dass Personen, die nicht zum Unternehmen gehören, etwa von einer solchen Überprüfung informiert werden? Erhalten sie überhaupt Kenntnis davon? Bedarf es deren Zustimmung? Das ist alles nicht geregelt. Es sind auch diese Problemfelder seitens der Regierung nicht breiter etwa im Begutachtungsverfahren diskutiert worden. Das ist nicht geschehen.
Die grundsätzlichen Mängel, die wir schon im Dezember 2001 kritisiert haben, sind nicht behoben worden. Daher können wir dieser Vorlage nicht zustimmen.
FPÖ und ÖVP werden natürlich jetzt behaupten, die Sozialdemokraten verhindern das Erlangen von Aufträgen durch die Unternehmen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Vorgangsweise mehr als unredlich ist. Redlich hingegen ist es natürlich, dass man die Rechte der Menschen, die für den geschäftlichen Erfolg der Unternehmungen verantwortlich sind, beachtet. Dazu fühlen wir uns im Gegensatz zur Regierung verpflichtet.
Der Satz von Peter Schieder von damals hat heute genauso Gültigkeit: Es wird der Tag kommen, an dem nicht jene bestraft werden, die Geheimnisse verletzen, sondern die, die sie vor den Bürgern haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.
20.18
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die vorgesehene Änderung des Informationssicherheitsgesetzes ist eine notwendige Maßnahme, die es österreichischen Unternehmen und Institutionen ermöglichen soll, an Forschungsprogrammen wie zum Beispiel jenen der ESA ungehindert teilzunehmen.
Vor zwei Monaten wurde mit der Europäischen Weltraumorganisation ein diesbezügliches Sicherheitsübereinkommen unterzeichnet. Das Vorliegen einer staatlichen Bescheinigung über die Einhaltung gewisser Geheimhaltungsstandards in den betreffenden Unternehmen und Forschungsinstitutionen wird darin als Bedingung für die Teilnahme genannt. Für die Umsetzung des Sicherheitsübereinkommens fehlte allerdings noch eine wesentliche Grundlage, nämlich die gesetzliche Möglichkeit, auf Antrag den entsprechenden Firmen und Forschungseinrichtungen eine solche Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung zu gewähren.
Um aber auch jenen speziellen völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, die zum Schutze militärischer Informationen bestehen, stellen die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Scheibner und Kollegen folgenden Antrag: