Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 215

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend ein Be­dienstetenschutz-Reformgesetz samt Titel und Eingang in 284 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Er ist hiermit mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

15. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (312 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Informationssicherheitsgesetz geändert wird (322 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Erster Debattenredner ist Abgeordneter Parnigoni. Ihre Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


20.12

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Nach diesem Abstimmungsmarathon beschäftigen wir uns nun mit der Novellierung des Informationssicherheitsgesetzes. Ich möchte festhalten, die Regierung hat es verabsäumt, die Mängel und die bedenklichen Passagen, auf die in der letzten Debatte dieses Gesetzes im Dezember 2001 hingewiesen wurde, zu beheben und zu über­arbeiten.

Sie erinnern sich, damals hat die SPÖ sehr nachdrücklich auf den restriktiven Cha­rakter dieses Gesetzes hingewiesen. So sind zum Beispiel Haftstrafen von bis zu einem halben Jahr vorgesehen, wenn etwa vertrauliche Informationen aus den Dienst­stellen des Bundes unberechtigt veröffentlicht werden, also die drei Geheim­haltungs­stufen vertraulich, geheim oder streng geheim nicht eingehalten werden. Bei der Höhe der angedrohten Haftstrafe ist natürlich die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe durchaus zu hinterfragen, und darauf muss hingewiesen werden.

Weiters war damals die Debatte darüber, wie die Publikation heikler Regierungs­doku­mente durch die Medien erschwert wird und unserer Meinung nach auch das Recht der freien Meinungsäußerung, der Informationsfreiheit eingeschränkt wird. Bedauerlicher­weise können wir über Veränderungen dieser Punkte nicht debattieren. Sie sind nicht vorgesehen. Es sind keine Änderungen seitens der Regierung erfolgt.

Mit der heutigen Novelle ist eine Erweiterung dieses Gesetzes vorgesehen, nämlich auf Unternehmer und deren Mitarbeiter, die sich um die Erteilung internationaler Aufträge bei Projekten bemühen, wo besonders hohe Sicherheitsstandards verlangt werden, etwa bei ESA-Aufträgen. Hier geht es darum, dass auch Personen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ganz einfach Informationen erhalten, die als vertraulich, geheim oder streng geheim eingestuft sind, einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz unterzogen werden, damit das Unternehmen für diese Arbei­ten auch die Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung bekommen kann.

Uns ist die Wichtigkeit durchaus bewusst, nämlich für jene Unternehmen, die in zwi­schenstaatlichen Kooperationen eine Teilnahme an Forschungsprogrammen wie jenen der ESA suchen, um auch die entsprechende Arbeit, die entsprechenden Aufträge zu


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