gefordert haben, damals keine Mehrheit
bekommen. Das wissen Sie, und auch Sie haben damals nicht zugestimmt. (Oh-Rufe
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum Zweiten hat sich das Bundeskanzleramt beziehungsweise das Sportstaatssekretariat sehr bemüht, einen detaillierten Vorschlag für die Regelungen der Dopingmaterie auszuarbeiten, aber dieser detaillierte Entwurf mit all seinen Regelungen wurde von der Bundessportorganisation abgelehnt. Auch da hat sich die Regierung sehr bemüht, dieses Manko zu beheben, aber es hat eben bis jetzt noch nicht gereicht. Wir werden einen weiteren Versuch unternehmen, diesmal ist sogar eine Zweidrittelmehrheit in Aussicht, wenn nicht sogar eine Einstimmigkeit. Und dann wird dieses Manko endgültig unter Mithilfe – hoffentlich – aller Parteien behoben werden.
Der momentan zu verhandelnde Gegenstand Anti-Doping Konvention ist sehr wichtig, wie auch alle Redner betont haben. Es gibt damit eine eindeutige Verbesserung der Durchsetzung von Doping-Kontrollmaßnahmen auch über die Grenzen hinweg. Es ist sehr wichtig, dass auch Kontrolleure aus anderen Ländern in Österreich kontrollieren dürfen und die Ergebnisse dann auch über die Grenzen hinweg zur Kenntnis genommen werden.
Die Kontrollergebnisse werden den nationalen Sportverbänden des Herkunftslandes der Sportler und Sportlerinnen zur Verfügung gestellt. Somit ist auch eine umfassende Information und eine umfassende Transparenz gegeben. Damit, so glaube ich, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Dopingbekämpfung getan. Ich bedanke mich für die heutige Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.19
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.19
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Doping ist kein nationales Problem, sondern es ist ein internationales. Deshalb bedarf es auch dieses internationalen Übereinkommens, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Lösen werden wir es ohnehin nie ganz.
Die Anti-Doping Konvention ist ein solches Mittel. Das Zusatzprotokoll, über dessen innerstaatliche Wirksamkeit wir heute abstimmen, erweitert nur den Handlungsbedarf und stellt die WADA, die Internationale Anti-Doping Agentur, auf ein zwischenstaatliches Fundament. Sie darf in Hinkunft in den Unterzeichnerstaaten selbständig tätig werden.
Das Zusatzprotokoll setzt sich zum Ziel, die vorgesehenen Dopingkontrollen hinsichtlich ihrer Wirksamkeiten zu erhöhen. Kontrollen sollen in Hinkunft ohne die Notwendigkeit bilateraler Abkommen auch von anderen Unterzeichnerstaaten durchgeführt werden können.
Die Liste von verbotenen Substanzen ist lang und man muss schon Chemiker, Mediziner und Sportphysiker in einem sein, um da durchzublicken. Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal auf der Homepage der WADA nachzusehen. Das Ergebnis waren zehn lange Seiten von unterschiedlichen verbotenen Substanzen.
Lassen Sie mich als ehemalige Spitzensportlerin allgemein etwas über den Sport sagen! Der Sport ist ein wichtiges Thema, wir reden auch viel über Doping. Dopingskandale werden aufgebauscht, lösen internationales Medienecho aus. Geben Sie einmal das englische Wort „doping scandal“ in die Suchmaschine ein und Sie erhalten knapp über 14 000 Treffer. Beim Wort „gold medal“ erhalten Sie hingegen 1,8 Millionen Treffer. Wenn wir über Doping reden, so sind das 7,7 Promille. Doping ist zwar ein Problem, aber keines, das überhand nimmt.