Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 239

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung. (Un­ruhe im Saal.)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Geräuschpegel niedriger zu halten! Ich höre mich selber beim Lesen nicht mehr. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Scheibner: Aber wir hören Sie, Herr Präsident!)

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Faul. Er wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


21.37

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, wir lehnen diese Regierungsvorlage zum Sortenschutzgesetz, wie wir es im Ausschuss schon ausführlich begründet haben, grundsätzlich ab und begründen dies damit, dass wir im Hinblick auf die EU-Sortenschutzverordnung, die ja schon getroffen worden ist, eigent­lich keine weiteren Anpassungserfordernisse sehen, denn unserer Meinung nach sind diese EU-Verordnungen in dieser Causa hinreichend bestimmt und letztlich auch gut geregelt.

Herr Minister! Wir stehen damit nicht allein da, denn so sehen es auch viele andere EU-Länder, die diese UPOV-Akte bis jetzt noch nicht ratifiziert haben, Länder wie Frankreich, Spanien, Finnland, und sieben weitere kleine Länder, die von ihrer land­wirtschaftlichen Struktur her ähnlich situiert sind wie Österreich und mit uns ver­gleichbar sind. Vorwiegend Interesse an dieser UPOV-Vereinbarung haben nur diejeni­gen Länder – wie zum Beispiel Großbritannien, Deutschland, Dänemark und Schwe­den –, in welchen eine sehr starke und multinational agierende Saatgutindustrie veran­kert ist und die auch über eine großflächige Landwirtschaftsstruktur verfügen.

Ihren Wunsch, Herr Minister, diesen ganz anders strukturierten Staaten nachzueifern, verstehen wir eigentlich nicht. Aber es ist wieder einmal bezeichnend für Sie und vor allem für die Agrarpolitik der ÖVP, dass Sie durch diesen Gesetzesantrag auch noch die letzten Reste des so genannten Landwirteprivilegs aufheben, das den kleineren und weniger ertragreichen Landwirtschaftsbetrieben in Österreich ermöglicht hat, ihr Saatgut selbst und unentgeltlich zu vermehren. Sie stellen sich wieder einmal gegen die kleineren und mittleren Bauern in Österreich, indem Sie ihre Rechte beschneiden, die für sie selbstverständlich und eigentlich wohlerworben waren, und bürden ihnen ver­pflichtend höhere Kosten auf. Das wollen wir ganz sicherlich nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ein schwacher Applaus!)

Herr Minister! Gerade aus meiner Gegend, der klein- und mittelbäuerlich strukturierten Oststeiermark, gibt es sehr viele Stimmen von Bauern, die gegen dieses Gesetz sind. Sie kritisieren es zu Recht und befürchten, dass durch diese Zusammenführung von Sortenschutz und Patentrecht den Landwirten verboten wird, ihr Erntegut unentgeltlich zur Nachzucht zu verwenden.

Ein weiterer Grund, Herr Minister, dieses Gesetz abzulehnen, besteht auch darin, dass das Ziel des neuen Sortenschutzgesetzes die Herstellung der Kompatibilität mit dem Pa­tentrecht ist und damit die Grundlage dafür geschaffen wird, die Patentierung von biotechnologischen Erfindungen auf Pflanzen und Gene vorzubereiten.

Herr Minister! Wir wollen nicht Ihre Erfüllungsgehilfen sein, wenn Sie darangehen, durch diese Gesetzgebung der endgültigen Umsetzung von Patenten auf Pflanzen und Tiere Tür und Tor zu öffnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.40

 


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