Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 240

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Keuschnigg 4 Minu­ten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.40

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Der Schutz des geistigen Eigentums an Pflanzenzüchtungen ist für die Land- und Forstwirtschaft von größter Bedeutung. Ich darf kurz auch auf meinen Vorredner eingehen und ihm sagen: Das Landwirteprivileg ist national regelbar und scheint daher nicht gefährdet zu sein.

Warum ist der Schutz dieses geistigen Eigentums für uns so wichtig ist? – Die Zucht von neuen Pflanzen ist zeitaufwendig und teuer, während die Vermehrung nach der Freisetzung häufig relativ unkompliziert ist. Die Bedeutung der Pflanzenzucht selbst steht außer Diskussion. Neue Pflanzensorten sind eines der wirksamsten Mittel zur För­derung der Nahrungsmittelproduktion insgesamt. Die Pflanzenzucht ist für die Ausrichtung der Produktion auf noch mehr Unweltverträglichkeit wichtig, und sie ist für die Anpassung der Produktion auf regionale, geographische und klimatische Gege­benheiten von Bedeutung.

Auch für die Entwicklungszusammenarbeit ist die Zucht neuer und angepasster Sorten von enormer Bedeutung. Sie ist ein elementarer Faktor für die Bekämpfung des Hun­gers auf dieser Erde.

Der internationale Schutz dieses geistigen Eigentums ist eine sehr junge Rechts­ma­terie. Das erste internationale Übereinkommen wurde 1961 unterzeichnet und wurde dann in relativ rascher Abfolge revidiert. Daraus ersieht man schon, wie rasch sich Wis­senschaft, Forschung und Technik entwickelt haben. Stichworte dafür sind Gentechnik und In-vitro-Vermehrung.

Österreich hatte von Beginn an Beobachterstatus und ist 1994 offiziell beigetreten. In der Zwischenzeit hat sich der Schutz der Pflanzenzüchtungen weltweit stabil verankert, und zwar über den TRIPs-Vertrag. Über das WTO-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums ist dieser Schutz auf alle Industriestaaten anwendbar, die der WTO beigetreten sind. In der Zwischenzeit sind auch sehr viele Entwicklungsstaaten beigetreten.

Weil wir gerade auch im Hinblick auf das Dienstleistungsabkommen GATS in unserem Land sehr viele kritische Stimmen hören und auch heftige Diskussionen haben, sollte man auch die positiven Aspekte solcher Staatsverträge erwähnen. Der Schutz des in diesem Falle geistigen Eigentums ist gerade im internationalen Wirtschaftsleben die Voraussetzung für jedes Engagement. Ich darf für die Volkspartei daher sagen, dass wir dieses Gesetz selbstverständlich befürworten und ihm zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Dr. Pirklhuber. 4 Minuten Re­dezeit. Restredezeit seiner Fraktion: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.44

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Herr Bundesminister! Kollege Keuschnigg, offensichtlich haben Sie sich nie mit Saatgutproblemen und bäuerlichen Rechten auseinander gesetzt. Das ist leider eine Feststellung, die ich treffen muss. Ich kann mir vorstellen, dass er als Tiroler Bauer nicht so viel mit Saatgutfragen zu tun hat. Die spielen sich ja offensichtlich eher im Ackerbaugebiet ab. Insofern muss man hier einige Sachen richtig stellen.

 


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