Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 241

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Punkt eins: Kollege Keuschnigg, das Landwirteprivileg hatten wir früher im Sorten­schutz­gesetz, doch das hat Ihre Fraktion bereits mit der Agrarrechtsnovelle 2001/2002 eliminiert. Das ist die Realität! Sie haben den Landwirten ihr Privileg weggenommen, dass sie mit dem Saatgut, das sie in ihrem eigenen Betrieb erzeugen, nämlich der eige­nen Ernte, weiterarbeiten, wie es bäuerliches Recht war und in den Entwicklungs­ländern eine Selbstverständlichkeit ist.

Herr Bundesminister! Es geht mit dieser UPOV-Regelung nicht darum, bei den indi­genen Völkern die traditionellen Rechte der bäuerlichen Bevölkerung, und zwar weder in Österreich noch international, zu sichern, sondern es geht darum, Macht und Ein­fluss und Interessen der Saatgutkonzerne abzusichern.

Ich bin wirklich schwer enttäuscht von Ihnen, Herr Bundesminister. Bisher war ich über­zeugt davon, dass Sie auch in dieser Sache eine neue Linie verfolgen werden, eine Linie, die wirklich im Interesse einer gentechnikfreien Produktion in Österreich steht, die eben nicht dazu tendiert, vorschnell Patente für Nicht-Erfindungen auszusprechen, für Produkte, die in der Natur vorgefunden werden, nämlich für Saatgut, wie es sich in bäuerlicher Arbeit, in traditioneller landwirtschaftlicher Arbeit, natürlich auch in mo­derner pflanzenzüchterischer Arbeit produzieren lässt.

Das ist eines der zentralen Probleme dieser UPOV-Akte, und ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf Bezug nehmen, dass es bisher erst 24 Staaten sind, die diese Akte ratifiziert haben. Derzeit sind gerade 52 Mitglieder in diesem internationalen Übereinkommen organisiert. UPOV – L’Union Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales – ist eine Vereinigung der Pflanzenzüchter, gegründet 1961. Dies entspricht einer Sui-generis-Regelung gemäß dem TRIPs-Abkommen und ist damit natürlich legitim. Wir sind dem UPOV-Abkommen im Jahr 1978 beigetreten. Es besteht jetzt überhaupt kein Handlungsbedarf, und daher ist es, Herr Bundesminister, auch nicht notwendig, diese UPOV-Akte zu ratifizieren, genau so wie es Frankreich auch noch nicht getan hat, obwohl Frankreich eine starke Saatgutindustrie hat.

Dieser Schritt ist daher völlig unverständlich. Dieser massive Eingriff in die traditionel­len bäuerlichen Recht wird von uns entschieden abgelehnt!

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die aktuelle Thematik gentechnisch ver­änderter Pflanzen und der möglichen Zulassung eines neuen Mais-Konstruktes nächste Woche eingehen.

Herr Bundesminister! Was haben Sie persönlich bereits unternommen, wie haben Sie mit der EU-Kommission kommuniziert, damit die Zulassung dieses Mais-Konstruktes Bt 11, die ansteht, verhindert wird? Da würde ich Sie sehr ersuchen, in dieser Causa unsere Interessen, nämlich die Interessen der bäuerlichen Landwirtschaft in Europa, auch in Brüssel zu vertreten, weil derzeit alle wissenschaftlichen Fakten – und die kom­men aus neuen Untersuchungen, auch aus englischen Langzeitstudien – und auch die gestern in Wien vorgestellten Ergebnisse von ungarischen Studien an gentechnisch verändertem Mais deutlich aufzeigen, dass es sowohl negative ökologische Auswir­kungen durch diese Konstrukte gibt und dass damit sowohl ökologische Risiken als auch umweltrelevante Gefahren verbunden sind.

Es wäre daher nur zweckmäßig und richtig, sie nicht zuzulassen, sondern sicherzu­stellen, dass eine gentechnikfreie Produktion und damit auch die österreichische Land­wirtschaft Zukunft haben. Daher können wir dieser UPOV-Akte auf keinem Fall unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)

21.48

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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