Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 243

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diese inhaltlichen Anpassungen unter anderem bereits mit dem Sortenschutzgesetz 2001 hier im Nationalrat beschlossen, und sie sind seit 1. September 2001 in Kraft.

Es bestehen in der Europäischen Union – das wissen Sie – zwei Sortenschutzsysteme nebeneinander, einerseits das gemeinschaftliche Sortenschutzsystem – Richtlinie 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz –, andererseits unser nationales Sortenschutzsystem auf Grund des Sortenschutzgesetzes 2001. Beide Systeme basieren auf der UPOV-Akte 1991 und sind mit dieser entsprechend konform.

Jetzt zum Züchterprivileg, weil hier ein paar Ausführungen darüber getätigt wurden, denen ich so nicht zustimmen kann. Im Sortenschutzrecht ist übrigens das Züchter­pri­vileg explizit verankert, welches die Verwendung einer geschützten Sorte als Aus­gangs­produkt für die Züchtung einer neuen Sorte vom Sortenschutz ausnimmt. Das heißt, für die Züchtung einer neuen Sorte kann als Ausgangsmaterial jede geschützte Sorte ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers oder Ursprungszüchters verwendet werden. Damit wurde und wird der Züchtungsfortschritt auch und vor allem im Sinne der österreichischen Bäuerinnen und Bauern entsprechend abgesichert.

Wie wichtig diese Harmonisierung im Bereich des Sortenschutzes ist, hat auch die parlamentarische Enquete zur Biopatentrichtlinie gezeigt. Auf der einen Seite gibt es das Patentrecht, auf der anderen Seite gibt es mit dem Sortenschutzrecht für Pflanzen ein sehr gut funktionierendes System für Lizenzen. Aus Sicht der Landwirtschaft spielt der Schutz geistigen Eigentums in der Züchtung von Pflanzensorten in Form von Sor­tenschutzrechten eine bedeutende Rolle, und das auch mit und nach der Beschluss­fassung, die wir heute hier durchführen sollen. Gerade die Diskussion um die Um­setzung der Biopatentrichtlinie zeigt, wie wichtig es ist, ein starkes Sortenschutzrecht zu haben. Die UPOV-Umsetzung wird uns auf diesem Weg entsprechend unterstützen und stärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was den Vorwurf betrifft, dass wir hier Vor­reiter seien und andere Länder in Europa und international dies nicht nachvollziehen würden: Dänemark, Deutschland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Groß­britannien sind der UPOV-Akte bereits beigetreten; Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Portugal und Spanien bereiten, so wie Österreich, derzeit den Beitritt zur UPOV-Akte vor. Es kann keine Rede davon sein, dass wir allein sind und dass die anderen nicht auch schon auf diesem Weg unterwegs sind. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was die Frage der Zulassung von Gentechnik betrifft, ist meine Positionierung hinläng­lich bekannt: Ich halte weiter daran fest, dass das Moratorium aufrecht bleiben muss, weil wir die Frage der Koexistenz auf europäischer Ebene aus meiner, aus unserer Sicht nicht ausreichend gelöst haben. Ich warte natürlich auch gespannt auf die Ent­scheidungen, bei denen wir nicht mehr aktiv eingreifen können, aber unsere politische Haltung habe ich im Agrarministerrat mehrere Male klar und deutlich aufgezeigt. Das Moratorium soll aus unserer Sicht bestehen bleiben, solange die Frage der Koexistenz nicht geregelt ist. (Beifall bei der ÖVP.)

21.55

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. Freiwil­lige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.55

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch wenn Sie, Herr Pirklhuber, glauben, dass wir aus Tirol oder Vorarlberg mit Saatgut nichts am Hut haben, möchte ich mir trotzdem erlauben, zu diesem Thema etwas zu sagen.

 


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