Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 130

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Man muss noch einmal betonen, was Sie da machen: Sie gehen her und verlangen 115 Prozent von dem Geld, das Sie den Familien zur Verfügung stellen, nachher wieder zurück. Im Falle einer Rückforderung, wenn also jemand das Geld zu Unrecht bekommen hat, muss man nur 100 Prozent zahlen. Das ist eine ganz eklatante Un­gleichstellung, eine Benachteiligung für all jene, die dieses Geld in Anspruch nehmen konnten und durften.

Und das nennen Sie familienfreundliche Politik?! – Das ist absolut das Gegenteil, was Sie hier machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Unruhe im Saal.)

Der Finanzminister findet, dass diese 15 Prozent ohnehin ganz günstige Kreditkonditio­nen sind.

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Darf ich bitten, den Ge­räuschpegel etwas zu senken und zuzuhören!

 


Abgeordnete Sabine Mandak (fortsetzend): Herr Staatssekretär! Glauben Sie mir, wenn Sie heute von einer Familie, die ein geringes Einkommen hat, plötzlich – im Durchschnitt – 1 330 € zurückverlangen, dann ist das für die Betroffenen keine Kleinig­keit! Das mag für Sie persönlich eine Kleinigkeit sein, für die Betroffenen ist das ein Haufen Geld. Und wenn Sie diese Relation schon verloren haben, dann sollten Sie auf­hören, diesen Job zu machen, denn dann leben Sie an der Realität der Bürgerinnen und Bürger vorbei. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie haben Geld zu Unrecht gefordert, das muss man ganz klar noch einmal sagen. Dieses Geld, das Sie verlangen, ist nur fünf Jahre lang einforderbar. Sie haben aber das Geld auch von Personen verlangt, die es 1996 und 1997 bekommen haben; das ist auch in der Anfragebeantwortung ersichtlich. Es sind in der Anfragebeantwortung ins­gesamt nur 21 Personen angeführt, aber trotzdem, ich frage Sie: Was werden Sie mit diesen 21 Personen tun, von denen Sie das Geld unrechtmäßig eingefordert haben? Werden Sie dieses Geld zurückzahlen – ja oder nein?

Was noch auffällt bei dieser Anfragebeantwortung: Karl Öllinger hat gefragt, welche Kosten, nämlich aufgeschlüsselt nach Material, Porto, Personalkosten und so weiter, den Finanzbehörden durch die Rückzahlungsaktion im Jahr 2003 bisher erwachsen sind. Darauf hat er folgende Antwort bekommen: „Der Sachaufwand beträgt pro ver­sendeter Erklärung rund 2 €.“

Na, meine Herren im Finanzministerium, wenn Sie so rechnen, dann wundert es mich nicht, dass Sie nicht immer wissen, wo das Geld hinkommt! (Beifall bei den Grünen.) Sie rechnen den Sachaufwand, haben aber eigentlich einen irrsinnig hohen Personal­aufwand, damit Sie das Geld bei Familien hereinholen können, die ohnehin wenig Ein­kommen haben – und dann reden Sie wirklich von 2 € Porto Sachaufwand! Rechnen Sie bitte einmal die wirklichen Kosten aus, dann wissen Sie, dass die Vollziehung die­ses Gesetzes völlig daneben ist, und ziehen Sie auch die Konsequenzen daraus!

Sie haben dieses Rückforderungsverfahren zurzeit unterbrochen. Ich fordere Sie auf, dass Sie dieses Verfahren gesetzlich endgültig einstellen, damit sämtliche Rückforde­rungen hinfällig werden! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.38

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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