Man muss noch einmal betonen, was Sie da machen: Sie gehen her und verlangen 115 Prozent von dem Geld, das Sie den Familien zur Verfügung stellen, nachher wieder zurück. Im Falle einer Rückforderung, wenn also jemand das Geld zu Unrecht bekommen hat, muss man nur 100 Prozent zahlen. Das ist eine ganz eklatante Ungleichstellung, eine Benachteiligung für all jene, die dieses Geld in Anspruch nehmen konnten und durften.
Und das nennen Sie familienfreundliche
Politik?! – Das ist absolut das Gegenteil, was Sie hier machen. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Unruhe im Saal.)
Der Finanzminister findet, dass diese 15 Prozent ohnehin ganz günstige Kreditkonditionen sind.
Präsident
Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen
gebend): Darf ich
bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken und zuzuhören!
Abgeordnete Sabine Mandak (fortsetzend): Herr Staatssekretär! Glauben Sie mir, wenn Sie heute von einer
Familie, die ein geringes Einkommen
hat, plötzlich – im Durchschnitt – 1 330 € zurückverlangen,
dann ist das für die Betroffenen keine Kleinigkeit! Das mag für Sie persönlich
eine Kleinigkeit sein, für die Betroffenen ist das ein Haufen Geld. Und wenn
Sie diese Relation schon verloren haben, dann sollten Sie aufhören, diesen Job
zu machen, denn dann leben Sie an der Realität der Bürgerinnen und Bürger
vorbei. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie haben
Geld zu Unrecht gefordert, das muss man ganz klar noch einmal sagen. Dieses
Geld, das Sie verlangen, ist nur fünf Jahre lang einforderbar. Sie haben aber
das Geld auch von Personen verlangt, die es 1996 und 1997 bekommen haben; das
ist auch in der Anfragebeantwortung ersichtlich. Es sind in der
Anfragebeantwortung insgesamt nur 21 Personen angeführt, aber trotzdem,
ich frage Sie: Was werden Sie mit diesen 21 Personen tun, von denen Sie
das Geld unrechtmäßig eingefordert haben? Werden Sie dieses Geld
zurückzahlen – ja oder nein?
Was noch
auffällt bei dieser Anfragebeantwortung: Karl Öllinger hat gefragt, welche
Kosten, nämlich aufgeschlüsselt nach Material, Porto, Personalkosten und so
weiter, den Finanzbehörden durch die Rückzahlungsaktion im Jahr 2003
bisher erwachsen sind. Darauf hat er folgende Antwort bekommen: „Der
Sachaufwand beträgt pro versendeter Erklärung rund 2 €.“
Na, meine
Herren im Finanzministerium, wenn Sie so rechnen, dann wundert es mich nicht,
dass Sie nicht immer wissen, wo das Geld hinkommt! (Beifall bei den Grünen.)
Sie rechnen den Sachaufwand, haben aber eigentlich einen irrsinnig hohen
Personalaufwand, damit Sie das Geld bei Familien hereinholen können, die
ohnehin wenig Einkommen haben – und dann reden Sie wirklich von 2 €
Porto Sachaufwand! Rechnen Sie bitte einmal die wirklichen Kosten aus, dann
wissen Sie, dass die Vollziehung dieses Gesetzes völlig daneben ist, und
ziehen Sie auch die Konsequenzen daraus!
Sie haben dieses Rückforderungsverfahren zurzeit unterbrochen. Ich fordere Sie auf, dass Sie dieses Verfahren gesetzlich endgültig einstellen, damit sämtliche Rückforderungen hinfällig werden! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.