Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 142

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oder der Produkte, die aus diesen Tieren an irgendeinem Standort erzeugt werden können. Es gibt ein ganz altes praktisches Erfahrungsmerkmal, nämlich jenes, dass – wie die Bauern genau wissen –, wenn Tiere in Hofschlachtung stressfrei geschlachtet werden, die Fleischqualität auf jeden Fall ganz hoch ist. Das ist auch der Grund dafür, warum wir glauben, dass die regionale Schlachtung, die regionale Verarbeitung einer der wichtigsten Beiträge zu einer echten Qualitätssicherung im Fleischbereich ist.

Man soll nicht die Transportwege ausweiten, so wie das in diesem vorliegenden Geset­zesvorschlag passiert, dass nämlich Tiere, wenngleich auf Basis der EU-Verordnung, so doch deutlich über die bisherige Transportdauer hinausgehend transportiert werden. Das bedeutet für Österreich schon viel: Zwei Stunden Transport, bitte das ist die Strecke Salzburg – München! Da werden Rinder über weitere Strecken als bisher durch das Land zu den Schlachthöfen gebracht. Das benachteiligt auch unsere jetzt gut ausgestatteten, nach EU-Normen arbeitenden Schlachthöfe in den Regionen. Das dürfen wir nicht übersehen. Auch das ist uns ein großes Anliegen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl.)

Ganz klar ist natürlich, dass wir diesen Vier-Parteien-Antrag sehr begrüßen, dass die Tierinspektoren weiter mit der Gendarmerie zusammenarbeiten können, also weiter ihre Tätigkeit im bisherigen Ausmaß beibehalten können.

Ich möchte aber schon anmerken, dass es natürlich zweckmäßig gewesen wäre, die Schaffung wirksamer Prüfstellen vorzusehen, an denen die Tiertransporte regelmäßig vorbeikommen. An diesen Prüfstellen hätte man dann wirklich gut ausgebildete Tier­ärzte mit guten Stichprobenplänen versehen können, und diese hätten wirklich ganz entschieden sehr effizient gearbeitet und das Ganze noch massiv verbessert.

Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Debatte rund um das Tierschutzgesetz, das aktuell diskutiert wird, kurz eingehen und an drei Argumente erinnern, die bei der Tierschutz-Enquete im Parlament von einem hochkarätigen Pro­fessor der Tierzucht formuliert wurden. Er hat das ganz massiv, plakativ pointiert for­muliert. Er hat gesagt, eine ganzjährige Anbindehaltung ohne Auslauf und Weidegang ist Tierquälerei. Eine Käfighaltung – über die jetzt viel diskutiert wird – als „Tierquälerei“ zu bezeichnen, hat dieser Professor ebenfalls für richtig empfunden, und auch durch­gehende Vollspaltenböden.

Ich möchte das hier einfach wieder in Erinnerung rufen. Es geht bei dieser Debatte um das Tierschutzgesetz darum, die Zukunftsstrategien zu entwickeln, damit sowohl die Konsumentinnen und Konsumenten als auch die Bäuerinnen und Bauern Sicherheit für die nächsten zehn, fünfzehn Jahre haben, und nicht wieder einen Kompromiss einzu­gehen, der in einigen Jahren umgeworfen werden muss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.19

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wittauer 3 Minu­ten. – Bitte.

 


16.19

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich gebe Abgeordnetem Pirklhuber absolut Recht. Natürlich ist es ein Problem, dass Zuchttiere transportiert werden. Gerade Marokko ist ein Beispiel dafür. Oft sind es hochträchtige Tiere, die dort abkalben, wenig Milch geben und dann ge­schlachtet werden. Auf diese Art und Weise geschieht das, wobei wir wirklich gegen Schächten sind.

 


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