Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 173

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Als Nächstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 292 der Bei­lagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, dies zu be­kunden. – Dieser Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Damit haben wir den 8. Punkt der Tagesordnung erledigt.

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (282 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesund­heitswesen geändert wird (DokuG-Novelle 2003) (335 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Riener. Ihre freiwillige Redezeitbeschrän­kung beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


18.12

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, die heute einstimmig beschlossen werden wird, ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Reform des Gesundheitswesens in Österreich.

Man muss an dieser Stelle allerdings vorweg anmerken, dass wir auch jetzt bereits über ein gutes Dokumentationssystem verfügen. Wenn jedoch diverse Jahresmeldun­gen, ob Diagnosen und Leistungsberichte, Krankenanstalten-Statistiken oder Kranken­anstalten-Kostenrechnungen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Gesundheitsminis­terium einlangen, dann ist es jetzt an der Zeit, dass durch die vorliegende Novelle eine Vereinheitlichung der Berichtszeitpunkte für alle Berichte und ein einheitlicher Berichts­weg vorgesehen werden.

Es wird aber nicht nur die Berichtslegung zu einem Zeitpunkt zusammengefasst, son­dern es soll auch eine bundesweit definierte Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Eine standardisierte programmtechnische Unterstützung steht zur Verfügung. Das heißt, die Daten werden künftig vergleichbar sein und dazu dienen, dass eine nachvollziehbare, verantwortungsbewusste und vorausschauende Planung der Strukturen im Sinne der Patientinnen und Patienten ermöglicht wird.

Auch für die einzuführenden Landesagenturen wird es von Bedeutung sein, dass sie übersichtliche und vergleichbare Daten haben, um ein wirkungsvolles und bedarfs­orientiertes Versorgungssystem im Gesundheitsbereich gewährleisten zu können. Durch den einheitlichen Berichtsweg über den Landeshauptmann zumindest hinsicht­lich der landesfondsfinanzierten Krankenanstalten besteht dazu eine große Chance.

In bewährter Manier werden unter unserer Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat Reformen klug und ohne zusätzlichen Aufwand umgesetzt. Es sind keine neuen Daten-


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